Amtlicher Makler

Ein amtlicher Makler war ein Kursmakler, der von der Geschäftsleitung der Börsenaufsicht des jeweiligen Landes bestellt wurde und durch einen vorher amtlich geschworenen Eid zur Neutralität verpflichtet war.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der amtliche Makler war in seiner Stellung für die professionelle Vermittlung von Börsengeschäften und die Ermittlung der Kurse der jeweiligen Wertpapiere verantwortlich. Früher wurde zwischen amtlichen und freien Makler unterschieden. Doch seit der Einführung des 3. Finanzmarktförderungsgesetzes (FFG) im Jahre 1998 gibt es diese Differenzierung nicht mehr.

Heute spricht man zum Einen von Börsenhändlern, die den Handel von Wertpapiern als Aufgabe haben, und zum Anderen von Skontroführern, die die Kurse feststellen. Im Wertpapierhandelsgesetz ist geregelt, dass Geschäfte auf eigene Rechnung nicht gestattet sind. Seine Arbeit wird mit der Maklercourtage vergütet.

 
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