Amerikanisches Zuteilungsverfahren

Das amerikanische Zuteilungsverfahren ist eine spezielle Art des Tenderverfahrens und wird von der Deutschen Bundesbank für die Platzierung bestimmter Bundeswertpapiere verwendet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein Tenderverfahren wird somit bei der Platzierung von z. B. Bundesanleihen oder Bundesschatzanweisungen durch die deutsche Bundesbank angewandt. Durchgeführt wird es zwischen ihr und verschiedenen Kreditinstituten, die durch eine öffentliche Ausschreibung aufgefordert werden, Gebote abzugeben. Diese enthalten den gewünschten Betrag der Institute und, im Gegensatz zum Mengentender, den Kurs, den sie maximal bereit sind, zu zahlen. Voraussetzung zur Abgabe von Geboten ist die Mitgliedschaft der Institute in der „Bietergruppe Bundesemissionen“ der deutschen Bundesbank.

Verfahrensregeln beim Zinstender



  1. Übermittlung der Kaufgebote am Bietungstag bis spätestens 11 Uhr per E-Mail an die Bundesbank

  2. Mindestnennbetrag der Gebote = 1 Mio. € oder ein Vielfaches

  3. Kursgebote müssen auf mindestens 0,01 % lauten

  4. Gebote ohne Kursangabe („billigst-Gebote“) bzw. mehrere Gebote zu unterschiedlichen Bietungskursen sind möglich

  5. Bundesbank gibt einen Grenzkurs vor (akzeptierter marginaler Mindestsatz)

  6. Zuteilung: Beginnt beim höchst gebotenen Kurs und wird solange verteilt, bis das Emissionsvolumen verbraucht ist; Volle Zuteilung für alle, die über dem Grenzkurs liegen; Repartierung (Kürzung bzw. Aufteilung des Zuteilungsbetrages) aller Gebote, die beim Grenzkurs liegen; Keine Berücksichtigung der Gebote unter dem Grenzkurs


Beim Amerikanischen Verfahren ist es die Regel, dass die Bieter ihren individuell gebotenen Kurs zahlen müssen. Alle Gebote, die keinen Kurs angegeben haben, werden zum gewogenen Durchschnittskurs zugeteilt, d. h. es werden alle akzeptierten Kursgebote in € (alle über dem Grenzsatz) und der Grenzsatz an sich addiert und dann mit dem bereits zugeteilten Volumen dividiert.

Unterschied Holländisches Verfahren: Zuteilung erfolgt zu einem einheitlichen Kurs.

Beispiel:


Kursgebot in € (Grenzsatz = 100,80 %) Bank A bietet einen Kurs von 100,98 % und möchte gern 700 Mio. € (Nennwert erhalten). Die Zuteilung erfolgt voll, da das Gebot über dem Grenzsatz liegt. Kursgebot in € = 100,98 % * 700 Mio. € = 706,86 Mio. € Dieses Berechnung wird bei allen Geboten gemacht, die voll zugeteilt werden. Bei den Geboten zum Grenzkurs wird zunächst repartiert und dann ebenfalls so vorgegangen. Sind alle Kurswerte in € ermittelt, dann werden diese addiert. Nebenbei wird das bereits zugeteilte Volumen ermittelt und die noch offene Summe (Differenz bis zum vollen Emissionsvolumen) errechnet. Liegen alle Zahlen vor, erfolgt folgende Berechnung:

Durchschnittssatz = (Kurswert aller bereits zugeteilten Gebote in € * 100) ÷ bereits zugeteiltes Volumen

Ist das Emissionsvolumen aufgebraucht, ist das Tenderverfahren beendet.

 
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