Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP)

Der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) ist eine Maßnahme der Europäischen Kommission. Er beinhaltet politische Ziele und spezielle Maßnahmen zur Verbesserung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen.

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Sachbezugskarte
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Ein Rahmen für den Finanzdienstleistungsbereich


Historischer Ausgangspunkt für die Integration der Finanzdienstleistungen in die EU (Europäische Union) war der Gipfel des Europäischen Rates in Cardiff im Juni 1998. Hier wurde festgestellt, dass ein Rahmen für die Finanzdienstleistungsintegration geschaffen werden muss und für eine Ausnutzung des wirtschaftlichen Potenzials der gesamten EU unumgänglich ist. Mit der Einführung des Euro sah man die Chance, endlich einen einheitlichen Finanzmarkt zu schaffen. Erste Fakten und Ziele wurden von der Gruppe für Finanzdienstleistungspolitik (FSPG) unter dem Vorsitz der Kommission zusammengetragen.

Am 28. Oktober 1998 bestand dann bereits ein Rahmen für den Finanzdienstleistungsbereich, dessen Umfang von der Kommission veröffentlicht wurde. Unter Anderem war es aus ihrer Sicht notwendig, die EU mit einem neuen Rechtssystem auszustatten oder auch den Nutzern und Anbietern von Finanzdienstleistungen eine uneingeschränkte Inanspruchnahme aller Geschäftsbereiche zu ermöglichen.

Am 11. Mai 1999 wurde schließlich der eigentliche Aktionsplan (FSAP) beschlossen und veröffentlicht. Wenig später wurde durch den Europäischen Rat in Lissabon unter Anderem beschlossen, dass der Plan bis spätestens Ende 2005 vollständig umgesetzt werden soll, wobei man noch heute dabei ist, die Richtlinien des Aktionsplanes zu vollziehen.

Die grundsätzliche Einteilung des Aktionsplanes, d.h. der Maßnahmen, erfolgt in drei Bereiche: Firmenkundenmärkte, Privatkundenmärkte und Überwachungsstrukturen. Welche Prioritäten in den drei Sektionen gesetzt wurden, sehen wir im Folgenden:

Firmenkundenmärkte


(1) Eindämmung des Systemrisikos bei der Wertpapierabrechung
(2) EU-weite Kapitalbeschaffung
(3) Einheitliche Abschlüsse für Aktiengesellschaften
(4) Ein Binnenmarkt-Rahmen für die Systeme der zusätzlichen Altersversorgung
(5) Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für integrierte Wertpapier- und Derivatmärkte
(6) Sicheres und transparentes Umfeld für grenzübergreifende Umstrukturierungen

Privatkundenmärkte


(1) Klare und verständliche Verbraucherinformationen
(2) Effiziente und wirksame gerichtliche und außergerichtliche Regressverfahren für grenzüberschreitende Streitfälle
(3) Ausgewogene Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften
(4) Uneingeschränktes elektronisches Privatkundengeschäft
(5) Gemeinsame Richtlinien für Versicherungsvermittler
(6) Grenzüberschreitender Massenzahlungsverkehr

Überwachungsstrukturen


(1) Klare Abgrenzung der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeiten
(2) engere Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsorganen durch die Schaffung von FESCO
(3) Europäische Vorschriften für grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Bankenaufsehern

Die allgemeinen Maßnahmen, um einen einheitlichen Finanzmarkt zu schaffen und die nicht in einen der drei oben genannten Bereiche gehören, sind

(1) Einheitliche Steuerregelungen
(2) Schaffung eines effizienten und transparenten Rechtssystems für die Unternehmensverfassung.

 
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