Aktionär

Ein Aktionär ist ein Anleger, der durch den Erwerb von Aktien entweder bei Gründung, durch Kauf am Kapitalmarkt oder durch Erbschaft am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) beteiligt ist. Als Aktionäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen auftreten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Rechte und Pflichten der Aktionäre sind im deutschen Aktiengesetz (AktG) geregelt. Ist man in der Stellung eines Aktionärs, so hat man verschiedene Rechte bezogen auf die mitgliedschaftliche Beteiligung am Unternehmen:

(1) Recht auf Gewinnbeteiligung = Dividende (§§ 58 ff., § 150 AktG)
(2) Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung (§§ 118 ff. AktG)
(3) Stimmrecht in der Hauptversammlung (HV) (§§ 134, 135 AktG)
(4) Anspruch auf Auskunft durch den Vorstand (§ 131 f. AktG)
(5) Bezugsrecht (§§ 186 ff., § 221 AktG)
(6) Anspruch auf Teilnahme am Liquidationserlös (§ 271 AktG)

Der Umfang der Rechte richtet sich nach den Anteilen, die ein Aktionär in Besitz hat. Je mehr Aktien vorhanden sind, umso größer ist z. B. auch die Dividendenzahlung. Auch wenn es sich hier um eine gewisse Art der Mitgliedschaft handelt, kann diese nicht einfach gekündigt oder beendet werden. Vielmehr müssen die Anteile des Aktionärs über die Börse verkauft werden, wobei der Verkauf recht zügig vollzogen werden kann. Allerdings sollte ein Aktionär darauf achten, so wenig Verlust wie möglich zu machen bzw. reichlich Gewinn zu erzielen.

Aktionäre sind nach dem Aktiengesetz grundsätzlich alle gleich zu behandeln. Eine direkte Einteilung von Aktionären ist im Aktiengesetz nicht vorgesehen, doch man kann sie nach ihren Anteilen und ihrem Anlagezweck unterscheiden:


  • Ein Hauptaktionär hat das größte Aktienpaket einer AG. Besitzt er mehr als 50% der Aktien, so kann er die Gesellschaft weitgehend kontrollieren. Die Personen die über einen solch großen Anteil an Aktien von einem Unternehmen verfügen, werden als Großaktionär bezeichnet.

  • Der Kleinaktionär hat nur einen relativ geringen Anteil am Unternehmen, jedoch besitzt er die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Großaktionär.

 
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