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Aktientausch-Übernahme

Unter einer Aktientausch-Übernahme versteht man die Übernahme eines Unternehmens durch einen Bieter, der den Altaktionären der Zielgesellschaft (zu übernehmendes Unternehmen) als Gegenleistung Aktien anbietet.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Demnach müssen die Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sein. Außerdem müssen sie, wenn sie Inhabern stimmberechtigter Aktien angeboten werden, ebenfalls mit einem Stimmrecht ausgestattet sein. Für eine Aktientausch-Übernahme muss seitens des Bieters eine entsprechende Angebotsunterlage veröffentlicht werden, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird.

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