Aktiensplit

Aktiensplits (oder auch Aktienteilungen) sind Maßnahmen der ausgebenden Unternehmen (Emittenten), um ihre am Markt befindlichen Aktien breiter zu streuen und auch das Interesse für Kleinanleger zu wecken, d. h. die Aktie verkehrsfähiger zu machen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel werden solche Splits von Gesellschaften durchgeführt, deren Entwicklung am Kapitalmarkt sehr erfolgreich ist, was sich im Kurs der Aktie wiederspiegelt. Da die Aktienkurse meist in Höhen steigen, die sich der normale Kleinaktionär schon bei Erwerb nicht leisten kann, möchte das Unternehmen mit Aktiensplits den Kurs verringern und somit auch attraktiver machen.

Ein Split, die Neueinteilung des Grundkapitals durch die „Ausgabe“ neuer Aktien, muss von der Hauptversammlung (HV) beschlossen und genehmigt werden. Ist dieser Prozess vollzogen, erfolgt die Einbuchung der neuen Aktien in die bereits bestehenden Depots der Anleger durch die jeweiligen Institute ohne besondere Anweisung der Aktionäre. Da sich nicht der Anteil am Grundkapital, sondern lediglich die Anzahl der Anteile für den Anleger ändert, muss dieser nicht extra zustimmen.

Beispiel:


  • Bisher emittiertes Aktienvolumen = 50.000 Aktien zu je 100 €
    (50.000 * 100 € = 5.000.000 €)

  • Aktiensplit im Verhältnis 1:5 lt.

  • Beschluss der HV (das Verhältnis 1:5 drückt aus, dass 1 Altaktie in 5 neue Aktien geteilt wird)


–> Preis der neuen Aktie = 20 € (100 € ÷ 5)
–> Anzahl der nun im Umlauf befindlichen Aktien = 250.000 Aktien (50.000 * 5)
–> Wert des Aktienvolumens = 5.000.000 € (250.000 * 20 €)

Wie am Beispiel zu erkennen ist, ändern sich nur die Anzahl der Anteile eines Aktionärs (1 -> 5) und der Preis einer Aktie (100 € -> 20 €). Das Anteils- und Aktienvolumen bleibt unverändert. Führt eine Aktiengesellschaft einen Aktiensplit durch, muss sie darauf achten, dass der Nennbetrag pro Aktie bzw. bei Stückaktien der rechnerische Wert den Mindestbetrag von 1 € nicht unterschreitet.

 
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