Aktienoption

Aktienoptionen sind Finanzderivate, d. h. als Optionsgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte, und stellen für den Erwerber ein Recht dar, einen bestimmten Basiswert zu einem festgelegten Preis zu kaufen.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die gesetzliche Grundlage von Derivaten und folglich auch von Aktienoptionen ist § 2 Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Hier wird der Begriff „Derivate“ ausführlich definiert. Allgemein beinhalten Aktienoptionen des Recht, bei Erwerb einer solchen Option eine bestimmte Menge zum Optionshandel zugelassener Aktien jederzeit innerhalb einer festgelegten Frist (Optionsfrist) zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Basispreis) zu kaufen oder zu verkaufen. In jedem Fall muss bei Geschäftsabschluss der Optionspreis gezahlt werden.

Beim Aktienoptionsgeschäft (bzw. allgemein im Optionshandel) unterscheidet man die Kauf- und die Verkaufsoption. Ist man im Besitz einer Kaufoption, dann hat der Inhaber das Recht, zu den oben genannten Bedingungen Aktien zu kaufen. Bei einer Verkaufsoption hat man das Recht, Aktien zu verkaufen.

Stock Options


Allerdings findet man Aktienoptionen nicht nur im alltäglichen Börsenhandel, sondern auch in den Unternehmen, wo solche Derivate ein Anreiz für die Mitarbeiter sein sollen, den Wert des Unternehmens zu steigern und die Arbeitsleistung zu entlohnen. Hier ist die geläufigste Bezeichnung „Stock Options“. Ausgegeben werden sie aber meistens nur an Führungskräfte bzw. Manager des jeweiligen Unternehmens. Bei diesen Optionen differenziert man zwischen handelbaren und nicht handelbaren Optionen.

Wird eine nicht handelbare Option durch den Arbeitnehmer ausgeübt und dieser erzielt damit einen geldwerten Vorteil, dann muss der Vorteil als Arbeitslohn erfasst und der Lohnsteuer unterworfen werden. Allerdings wirklich erst bei Einlösung, wo hingegen bei den handelbaren Optionen der Zufluss zum Arbeitslohn schon bei der Gewährung durch den Arbeitgeber und nicht erst bei Ausübung erfolgt. Wesentliches Merkmal von Stock Options ist, dass diese in der Regel unentgeltlich angeboten werden. Die Optionsprämie entfällt also. Die Bereitstellung dieser Aktienoptionen erfolgt meist im Zuge eines Aktienoptionsprogrammes (AOP).

 
  • WhatsApp