Aktienmehrheit

Die Aktienmehrheit besitzt man dann, wenn man mehr als 50 % des Nominalkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) in Form von Aktien in seinem Portfolio hat. Diese Mehrheit wird letztendlich einfache Mehrheit genannt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine weitere Möglichkeit bietet die qualifizierte Mehrheit des Aktienbesitzes. Hier kann vorgeschrieben sein, dass eine Zweidrittel- oder eine Dreiviertelmehrheit reicht, um beispielsweise die AG aufzulösen etc., d. h. um bestimmte mit der Gesellschaft verbundene Angelegenheiten selbstständig zu entscheiden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden das Aktiengesetz (AktG) und die Satzung der jeweiligen Aktiengesellschaft.

 
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