Aktienkapital

Das Aktienkapital wird in der Regel als Grundkapital bzw. gezeichnetes Kapital einer Aktiengesellschaft bezeichnet und ist eine Art des Eigenkapitals beschafft durch Außenfinanzierung. Es drückt den Wert aller ausgegebenen (emittierten) Aktien, speziell deren Nennwert, zahlenmäßig aus und wird in der Bilanz des Unternehmens erfasst.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft muss 50.000 € betragen, welches in Aktien (Nennbetrags- oder Stückaktien) aufgeteilt ist. Der Mindestnennwert einer Aktie sollte dabei 1 € nicht unterschreiten und höhere Beträge sollen ein Vielfaches davon betragen. Folglich muss eine AG mindestens 50.000 Nennbetragsaktien ausgegeben. Gleichzeitig ist das Grundkapital auch das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Jeder Aktionär hat je nach Aktienanzahl einen gewissen Anteil am gezeichneten Kapital einer Aktiengesellschaft und ist somit auch an dessen Gewinn beteiligt. Die Anteile werden dabei in der Regel nicht in Beträgen, sondern in Prozent angegeben.

Beispiel: Aktienkapital = 50 Mio. € und Anteile eines Aktionärs = 100 Aktien zu je 50 €

(100 * 50 € = 5.000 €)
5.000 € zu 50 Mio. € = 0,01 %

Der Aktionär ist also zu 0,01 % am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt.

 
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