Aktie, stimmrechtslose

Stimmrechtslose Aktien sind Vorzugsaktien, bei denen der Inhaber bestimmte Dividendenvorzüge genießt, dafür aber kein Stimmrecht in der Hauptversammlung besitzt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Aktiengesetz (AktG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dieses Recht erhält der Aktionär aber zurück, sobald der vereinbarte Vorzug unvollständig oder gar nicht gezahlt wird und der Differenzbetrag zuzüglich zum jeweiligen Vorzug des nächsten Jahres nicht ausgeglichen wird. Das Stimmrecht behält er solange, bis der Ausgleich erfolgt ist. Stimmrechtslose Vorzugsaktien sind in Deutschland die Regel. Allerdings darf eine Aktiengesellschaft (AG) maximal 50 % des ausgebenden Aktienvolumens als solche Aktien gestalten. Dadurch beschafft sich die AG neues Grundkapital, wo hingegen die Stimmrechte in der Hauptversammlung unverändert bleiben.

Die Dividendenvorzüge können beispielsweise wie folgt aussehen:


  • Vorausdividende -> Vorzugsaktionäre werden vor den Stammaktionären bedient (= Prioritätsklausel) -> auch Mindestdividende genannt

  • Zusatzdividende -> Mehrdividende oder Überdividende

  • Dividendennachzahlung -> Nachzahlung für dividendenlose Jahre (= kumulative Vorzugsaktien)


Stimmrechtslose Aktien können nur dann zu Stammaktien werden, wenn ein Beschluss der Hauptversammlung (HV) und die Zustimmung des Vorzugsaktionärs vorliegt.

 
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