Ein solcher Agent betreibt keine eigenen Bankgeschäfte und ist ausschließlich auf
– die Anlage- und Abschlussvermittlung,
– das Platzierungsgeschäft (Wertpapiere) oder
– die Anlageberatung
spezialisiert. Diese Tätigkeiten werden für Rechnung und unter der Haftung eines inländischen Einlagenkreditinstitutes oder eines Wertpapierhandelsunternehmen durchgeführt. Geht ein Kreditinstitut ein Geschäftsverhältnis mit einem gebundenen Agenten ein, so muss es dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden, welche die Meldung an die Deutsche Bundesbank weiter leitet. Die BaFin führt über alle ihr gemeldeten gebundenen Vermittler ein öffentliches Register im Internet unter Angabe des haftenden Unternehmens, des gebundenen Agenten und des Datums des Beginns und dem Ende der Tätigkeit.