Agent, gebundener

Unter einem gebundenen Agenten versteht man einen vertraglich gebundenen Vermittler im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) in Form eines Unternehmens oder einer Einzelperson.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein solcher Agent betreibt keine eigenen Bankgeschäfte und ist ausschließlich auf

die Anlage- und Abschlussvermittlung,
– das Platzierungsgeschäft (Wertpapiere) oder
– die Anlageberatung

spezialisiert. Diese Tätigkeiten werden für Rechnung und unter der Haftung eines inländischen Einlagenkreditinstitutes oder eines Wertpapierhandelsunternehmen durchgeführt. Geht ein Kreditinstitut ein Geschäftsverhältnis mit einem gebundenen Agenten ein, so muss es dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden, welche die Meldung an die Deutsche Bundesbank weiter leitet. Die BaFin führt über alle ihr gemeldeten gebundenen Vermittler ein öffentliches Register im Internet unter Angabe des haftenden Unternehmens, des gebundenen Agenten und des Datums des Beginns und dem Ende der Tätigkeit.

 
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