Adverse Selection

Die Adverse Selection, oder auch Negativauslese bezeichnet, ist eine Theorie, die im Jahre 1970 von George A. Akerlof entwickelt wurde und eine Informationsasymmetrie vor oder nach Vertragsabschluss zwischen zwei Vertragspartnern ausdrückt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Theorie beschreibt, dass ein Vertragspartner besser über bestimmte Aspekte verbunden mit dem Vertrag informiert ist, als der andere, er also auch besser über das Ergebnis und die Konsequenzen Bescheid weiß. Bezogen auf die Finanzwelt bedeutet das, dass die Kreditgeber nicht immer gut genug über die Bonität (Zahlungsfähigkeit) ihrer Kreditnehmer informiert sind bzw. einschätzen können, d.h. die Kreditnehmer wissen über ihre Lebens- und Finanzlage besser Bescheid und können die für sie eventuell auftretenden Risiken besser einschätzen.

Auf Grund der wenigen Informationen, die ein Kreditgeber von seinen Kunden erhält, ist es für diese sehr schwierig, zwischen Schuldnern mit guter und Schuldnern mit schlechter Bonität zu differenzieren. Deshalb sind die Institute gezwungen, für beide Gruppen einen einheitlichen durchschnittlichen Zinssatz für Kredite anzubieten, um im Gesamten gesehen keine Verluste zu machen, auch wenn Kreditausfälle bestehen. Das hat zur Folge, dass Schuldner mit guter Bonität zu diesen Banken wechseln, bei denen sie bezugnehmend auf ihre Zahlungsfähigkeit auch dementsprechend honoriert werden und einen besseren Zins erhalten. Die schlechter gestellten Schuldner hingegen werden gelockt und erhalten trotz ihres Risikopotenzials einen ihren Bedingungen unangemessenen besseren Zins auf Grund des Durchschnittszinssatzes der Banken.

Folglich steigt für diese Institute die Kreditnehmerzahl mit schlechter Bonität. Sie sind gezwungen, ihren Zinssatz anzuheben, um das Ausfallrisiko abzudecken, wodurch allerdings die restlichen gut gestellten Kreditnehmer ebenfalls abwandern werden. Da diese nicht eine so gute Bonität aufweisen, wie die ersten abgewanderten Schuldner, sind auch die Banken mit dem niedrigeren Zins gezwungen, ihren Zinssatz geringfügig anzuheben, um eventuelle Risiken abzusichern. Auf Grund der Vertragsfreiheit sind allerdings alle Banken dazu berechtigt, ihre Zinsen entsprechend anzupassen. Möchten sie das Ausfallrisiko vermindern, dann geben sie z.B. Kredit mit niedrigeren Zinsen aus, verlangen aber entsprechende Sicherheiten wie Bürgschaften o. Ä. Dementsprechend sinken die Möglichkeiten für Kreditnehmer mit schlechterer Bonität, einen Kredit aufzunehmen, und für Schuldner mit guter oder besserer Zahlungsfähigkeit steigt der Zins auf dem Markt.

 
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