Adressenausfallrisiko

Das Adressenausfallrisiko ist eine Art von Erfolgsrisiko von Kreditinstituten im Bereich der Risikosteuerung und entsteht durch den Ausfall von Gläubigern (Kreditnehmer o.Ä.).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Allgemein gesagt, bedeutet also das Ausfallrisiko, dass ein Schuldner den Verpflichtungen des Gläubigers gegenüber nicht mehr nachkommt bzw. nachkommen kann. Die Kreditinstitute sind deshalb nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung (SolvV) dazu verpflichtet, alle möglichen Risiken (Adressenausfallrisiko, operationelle Risiken, Marktpreisrisiken) zahlenmäßig zu erfassen und mit genügend Eigenmitteln zu unterlegen. Um dieses und andere Risiken des Bankbetriebes zu erfassen und zu steuern, bedienen sich die Institute bestimmter Risikokennzahlen wie Rückstandsquote oder Währungsrisikoquote. Diese dienen der zahlenmäßigen Erfassung.

Für die Berechnung der gesamten Zahl möglicher Adressenausfallrisiken gilt § 8 der SolvV. Dieser besagt, dass die Summe der Adressrisikopositionen ausgenommen der Abwicklungsrisikopositionen die Adressenausfallrisikopositionen bestimmt. Die Ermittlung kann dabei entweder auf der Grundlage des Kreditrisiko-Standardansatzes (KSA) oder des auf interne Ratings basierende Ansatz (IRBA) erfolgen, wobei das IRBA-Verfahren auch nur von IRBA-Instituten genutzt werden darf. Alle anderen dürfen diese nicht berücksichtigen. Außerdem müssen die risikogewichteten Positionswerte für Verbriefungspositionen ermittelt und einbezogen werden. Die Summe dieser 2 (bei nicht IRBA-Instituten) bzw. 3 (bei IRBA-Instituten) Positionen wird dann mit dem Faktor 0,08 multipliziert und mit dem Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken addiert, sofern ein Handelsbuchinstitut vorliegt. Es ergibt sich also folgende Rechnung:

   Risikogewichtete KSA-Positionen
+ Risikogewichtete IRBA-Positionen (nur bei IRBA-Instituten)
+ Risikogewichtet Positionswerte für Verbriefungspositionen
= Summe der Adressrisikopositionen
* 0,08                                                                                     
= Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken                  

Als Fazit kann man sagen, dass das Adressenausfallrisiko umso höher ist, umso mehr Adressrisikopositionen ein Institut aufweisen kann, d.h. umso mehr Geschäftsbeziehungen zu Kunden bestehen, bei denen dieses Risiko besteht bzw. aufkommen kann.

 
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