Abschlussgebühr

Die Abschlussgebühr stellt für den Anleger einmalige Kosten beim Abschluss eines Bausparvertrages dar und wird gleich zu Beginn gezahlt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Schließt man einen Bausparvertrag ab, dann vereinbart man mit der Bausparkasse eine Bausparsumme. Diese ist abhängig von den Sparleistungen des Anlegers, sein Sparzweck und der Darlehenshöhe, welches er sich auf der Basis eines sehr günstigen Zinssatzes sichern möchte. Die Bausparsumme bildet die Grundlage zur Berechnung der Abschlussgebühr. Vereinbart man beispielsweise eine Summe von 100.000 € und es liegt ein Prozentsatz von 1 % für die Abschlussgebühr vor, dann betragen die „Kosten“ für den Anleger 1.000 € (100.000 € * 1 %). Diese werden entweder zusätzlich in den Vertrag mit eingezahlt oder mit den Sparbeträgen verrechnet. Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse der Deckung ihrer entstandenen Kosten. Außerdem wird sie auch gleichzeitig als Gebühr für das spätere Darlehen (z.B. als Ersatz des Disagios) genutzt. Verzichtet der Anleger auf das Darlehen, so erstatten auch einige Bausparkassen diese Gebühr zurück.

 
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