Abgaben

Die Abgaben sind staatliche Erhebungen an die privaten Haushalte und Unternehmen und umfassen alle Staatseinnahmen. Neben Gebühren und Beiträgen machen die Steuern den größten Teil aus.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Gebühren und Beiträge stellen das Entgelt für die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen dar. Zu unterscheiden ist allerdings, dass der Bürger die Gebühren bei Inanspruchnahme der Leistung zahlt, wo hingegen die Beiträge für die Möglichkeit der Inanspruchnahme abgeführt werden. So zahlt z.B. fast jeder Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für den Fall der späteren Nutzung. Ein Beispiel für Gebühren ist der Unkostenbeitrag bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses. So gehören z.B. Vereinsbeiträge nicht unter Abgaben, da diese nicht dem Staat als solches zufließen.

Steuern und Sonderabgaben


Die größte Einnahmequelle des Staates sind die Steuern. Hier ist die Zahlung allerdings nicht mit einer staatlichen Leistung verbunden, sondern nur an das Vorliegen eines Tatbestandes gebunden. Heutzutage muss man auf fast alles Steuern zahlen. Hundesteuer für die Haltung eines Hundes, Tabaksteuer, Mineralölsteuer oder auch Grundsteuer für den eigenen Grund und Boden sind da nur ein Bruchteil der riesigen Sparte.

Eine vierte, eher seltenere Abgabenart sind die Sonderabgaben. Sie sind einer bestimmten Gruppe zuzuordnen und nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Ein Beispiel dafür sind die Schwerbehindertenabgaben.

Staatsausgaben


Natürlich stehen den Einnahmen auch Staatsausgaben gegenüber. Alle finanziellen Zuflüsse werden zur Finanzierung dieser Ausgaben genutzt. Reichen diese nicht aus, so greift der Staat auf Kredite zurück, wodurch die Staatsverschuldung entsteht. Teile der Gelder fließen unter Anderem in den Straßenbau, in die Bundeswehr oder in Krankenhäuser und Altenheime. Allgemein gesehen dient also die staatliche Finanzpolitik in erster Linie der Beschaffung von Mitteln für die Finanzierung öffentlicher Ausgaben. Alle Gemeinden und Gemeindeverbände sind dazu berechtigt, Abgaben zu erheben.

 
  • WhatsApp