Abfindungsgeld

Das Abfindungsgeld (engl.: sum of acquittance; termination pay), oder auch einfach nur Abfindung, ist eine einmalige Leistung in der Regel in Bargeld, aber auch durch die Überlassung von Vermögensgegenständen, zum Ausgleich eines entstandenen Schadens einer Person.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die wohl bekannteste Art, bei der eine Abfindung gezahlt wird, ist das Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus seinem Dienstverhältnis auf Grund von Kündigung durch den Arbeitgeber. Geregelt ist dies im § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wobei es jedem Arbeitgeber frei steht, eine Abfindung zu zahlen oder nicht.

Berechnung


Grundsätzlich richtet sich die Höhe nach dem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Addiert werden 50 % eines Bruttomonatsgehaltes aller Beschäftigungsjahre. Dabei werden die Jahre, in denen man mehr als sechs aber weniger als zwölf Monate beschäftigt war, als ein volles Jahr angerechnet.

Beispiel:

Bruttomonatsgehalt = 1.700 €
Beschäftigungsdauer = 3 Jahre und 7 Monate
Abfindung = (1.700 € ÷ 2) * 4 Jahre = 3.400 €

Die sieben Monate werden hierbei als volles Jahr angerechnet, da die Beschäftigung über einem halben Jahr lag. Gebunden ist der Arbeitgeber an diese Regelung allerdings nicht. Er muss aber bei einem geringeren Betrag ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die Höhe nicht nach dem KSchG richtet, da sonst der Arbeitnehmer Anspruch auf Ausgleich der Differenz hat. Der Anspruch entsteht dabei erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Sollte der Arbeitnehmer während dieser Zeit versterben, soll fällt der Anspruch nicht mit in die Erbmasse, d.h. die Erben können nicht auf Zahlung bestehen. Weitere Bereiche, in denen neben dem Arbeitsrecht das Abfindungsgeld Anwendung findet, sind im Privatrecht, Sozialrecht, Aktienrecht und Rentenrecht. Die Bezeichnungen können allerdings abweichen.

 
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