Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung von Anlagevermögen?

Sie haben in den vergangenen Jahren sicherlich von der sogenannten Einlagensicherung gehört. Doch was ist das eigentlich und wie wird das Guthaben geschützt?

Sachbezugskarte
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Die gesetzliche Einlagensicherung im Detail erklärt

Inhaltsverzeichnis

  1. Seit wann gibt es die Einlagensicherung?
  2. In welchen Ländern gilt die Einlagensicherung?
  3. Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung?
  4. Bei welchen Anlagen gilt die Einlagensicherung?
  5. Welche Banken bieten mehr als nur die gesetzliche Einlagensicherung?
  6. Gibt es Unterschiede zwischen der deutschen und ausländischen Einlagensicherung?
  7. Funktioniert die Einlagensicherung auch in der Praxis?
  8. Besser geschützt dank der Einlagensicherung

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Die gesetzliche Einlagensicherung für Anlagevermögen ist in den vergangenen Jahren entstanden und gilt heute als einer der Grundpfeiler des Finanzsystems in Deutschland und der Europäischen Union. Entscheiden Sie sich für ein Angebot aus dem Tagesgeldvergleich oder dem Festgeldvergleich, dürfen Sie sich über den attraktiven Schutz des Einlagensicherungsfonds freuen. Dadurch ist Ihr Anlagevermögen geschützt und Sie müssen sich keine großen Sorgen rund um Krisen machen. Die Sicherheit Ihrer Geldanlage wird dadurch erhöht, wenngleich dies eigentlich dem marktwirtschaftlichen Sinne widerspricht. In diesem Ratgeber wollen wir Ihnen zeigen, wie die Einlagensicherung entstanden ist, wie sie heute ausgestaltet ist und wie Sie als Verbraucher konkret von ihr profitieren (Stand: 1/2018).

Seit wann gibt es die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung nach heutigem Vorbild gibt es erst seit dem 31. Dezember 2010. In Deutschland gab es seit dem 1. Juli 2009 allerdings bereits eine Einlagensicherung mit einem niedrigeren Schutzwert von 50.000 Euro. Vor der Einführung von diesem galt immerhin eine staatliche Absicherung von 20.000 Euro. In anderen Ländern der Europäischen Union wurde die aktuell geltende Einlagensicherung nach demselben Muster umgesetzt wie in Deutschland. Eine Verordnung hat die Schutzwerte von 50.000 Euro (seit 1. Juli 2009) und 100.000 Euro (seit 31. Dezember 2010) verpflichtend vorausgesetzt. Entsprechend gilt die gesetzliche Einlagensicherung heute auch für Anlagen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Die Entwicklung der Einlagensicherung in Deutschland:

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Seit der Einführung der gesetzlichen Einlagensicherung wurden die Systeme teilweise verändert und verstärkt. Die genaue Ausgestaltung der Einlagensicherung unterscheidet sich von Land zu Land. Darüber hinaus bieten einige Banken und Bankenverbände einen über die gesetzliche Sicherung hinausgehenden Schutz für höhere Vermögen (siehe unten).

Die Einführung der gesetzlichen Einlagensicherung sowie weiterer Sicherheitsmaßnahmen von bestimmten Bankenverbänden geht auf die Finanzkrise aus den Jahren 2007/2008 zurück, die durch die Pleite bestimmter Banken weltweit auch Kleinsparer um ihr Vermögen gebracht hat. Die gesetzliche Einlagensicherung soll genau dies in Zukunft verhindern.

In welchen Ländern gilt die Einlagensicherung?

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Die gesetzliche Einlagensicherung als solche ist keine rein deutsche Idee, sondern geht auf eine Verordnung der Europäischen Union zurück. Deshalb profitieren Sie auch bei Anlagen innerhalb der Europäischen Union immer von der Einlagensicherung. Dies gilt für alle 28 Mitgliedsstaaten inklusive Großbritannien (Stand: 1/2018). Die gesetzliche Einlagensicherung der Europäischen Union gilt in den folgenden Ländern:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

In allen Ländern mit der Ausnahme von Großbritannien gilt die Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro. In Großbritannien wurde im Rahmen der Verordnung ein umgerechneter Betrag von 75.000 Pfund zu Grunde gelegt. Im Jahr 2010 entsprach dieser noch etwa 100.000 Euro, aktuell sind Ihre Anlagen in Großbritannien allerdings nur bis 85.000 Euro geschützt (Stand: 1/2018).

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Auch außerhalb der Europäischen Union existiert in vielen Ländern eine gesetzliche Einlagensicherung. Das gilt unter anderem für die folgenden Nationen (Umrechnungskurse zum Stand 12/2017):

  • Island (20.887 Euro)
  • Japan (10.000.000 JPY / ~ 75.000 Euro)
  • Kanada (100.000 CAD / ~ 66.000 Euro)
  • Norwegen (2.000.000 NOK / ~ 203.000 Euro)
  • Russland (1.400.000 RUB / ~ 20.000 Euro)
  • Schweiz (100.000 CHF / ~ 86.000 Euro)
  • USA (250.000 USD / ~ 211.000 Euro)

Sie sehen entsprechend, dass eine Anlage außerhalb der Europäischen Union durchaus ebenfalls gut abgesichert sein kann. Teilweise ist die Einlagensicherung sogar für höhere Anlagen als 100.000 Euro ausgelegt, sodass Sie theoretisch eine noch größere Sicherheit genießen. Relevant ist an dieser Stelle auch die Erwähnung, dass die Sicherungsfonds unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft gelten. Sie können sich also auch dann auf die Einlagensicherungsfonds der verschiedenen Länder verlassen, wenn Sie kein Staatsbürger sind und keinen Wohnsitz in dem jeweiligen Land haben. Wie genau die Abwicklung in der Praxis aussieht, wurde bislang allerdings noch nicht getestet.

Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung?

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Die gesetzliche Einlagensicherung beträgt in Deutschland und allen anderen Ländern der Europäischen Union (mit Ausnahme von Großbritannien) 100.000 Euro. Dabei ist es relevant zu wissen, dass die Einlagensicherung pro Anlage und Bank gilt. Wenn Sie verschiedene Anlagen bei verschiedenen Banken haben, können Sie den Betrag von 100.000 Euro auch mehrfach nutzen. Wir empfehlen Ihnen daher größere Beträge immer zu splitten, um von zusätzlicher Sicherheit zu profitieren.

Wenn Sie beispielsweise drei verschiedene Angebote aus dem Tagesgeldvergleich wählen und je 100.000 Euro anlegen, sind insgesamt 300.000 Euro geschützt. Würden Sie sich dagegen für ein Angebot entscheiden und dort 300.000 Euro anlegen, wären 200.000 Euro „ungeschützt“. Dasselbe gilt natürlich auch dann, wenn Sie sich für Anlagen verschiedener Klassen entscheiden, also beispielsweise 100.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto verzinsen lassen und weitere 100.000 Euro als Festgeld anlegen. Auch grenzüberschreitend können Sie die Schwellen mehrfach nutzen.

Bei welchen Anlagen gilt die Einlagensicherung?

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Die Einlagensicherung soll bei einer möglichen Finanz- und Bankenkrise einen sogenannten "Bank Run" verhindern, bei dem Kunden innerhalb kürzester Zeit enorme Mengen Geld von ihren Konten abziehen und somit die Stabilität des Systems gefährden. Gerade deshalb gilt die Einlagensicherung auch für alle typischen, sicheren Anlageklassen. Als geschützte Anlagen gelten dabei allen voran als sogenannte Einlagen bekannte Anlage- und Umlaufkonten. Dazu gehören beispielsweise Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Girokonten, aber auch Bausparverträge und weitere sichere Sparanlagen wie Sparbriefe oder Sparkonten. Gemäß §8 Abs. 1 EinSiG sind

100 % der Einlagen, maximal der Gegenwert von 100.000 Euro (Deckungssumme)

durch die Einlagensicherung geschützt. Darüber hinaus sind auch Einlagen aus Wertpapiergeschäften geschützt, hier gilt allerdings eine deutlich geringere Deckungssumme. Konkret sind laut Gesetz

90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal der Gegenwert von 20.000 Euro

geschützt. Dabei gilt es darauf hinzuweisen, dass es hierbei nur um mögliche Bankpleiten geht. Der Einlagensicherungsfonds gilt nicht bei einer negativen Entwicklung von Aktien oder Anleihen oder sogar einem möglichen Totalverlust. Besonders gilt der Einlagensicherungsfonds nicht für besonders gefährliche Börsengeschäfte, bei denen neben dem Totalverlust auch eine mögliche Überschuldung droht (Stand: 1/2018).

Welche Banken bieten mehr als nur die gesetzliche Einlagensicherung?

In Deutschland ist die Einlagensicherung auf zwei Säulen aufgebaut. Grundsätzlich steht als erste Säule die gesetzliche Einlagensicherung, die durch die folgenden Institute gewährleistet wird:

  • Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
  • Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ)

Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine zweite Säule mit einer freiwilligen Einlagensicherung, die von den Banken selbst bereitgestellt wird. Diese besteht aus den folgenden Institutionen:

  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken
  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (ESF)

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Als Teil der zweiten Säule gelten zudem noch die gesonderten Einlagensicherungsfonds von ausgewählten deutschen Bankengruppen, die ihren Kunden durch eine interne Einlagensicherung einen zusätzlichen Schutz bieten. Gewährleistet werden diese verbundinternen Sicherungssysteme durch die folgenden Systeme:

  • Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken
  • Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe

Während die gesetzlichen sowie die freiwilligen Einlagensicherungssysteme des Bundesverbandes Deutscher Bank und des Bundesverbandes Öffentlicher Bank Deutschlands e.V. grundsätzlich für alle deutschen Banken gelten, sind die Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen davon ausgenommen. Deren Sicherungssysteme gelten gesetzlich als gleichwertig, sodass die Absicherung nur über diese verbundinternen Sicherungssysteme bereitgestellt wird.

Anders als der allgemeine Sicherungsfonds haben die Systeme der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der Sparkassen keine Höchstgrenze für die Einlagensicherung. Theoretisch ist also Ihre gesamte Einlage gesichert, egal wie viel Geld Sie auf einem Tages- oder Festgeldkonto bei einem Mitgliedsinstitut anlegen. Bereitgestellt wird der zusätzliche Schutz durch eine gegensätzliche Verpflichtung der verschiedenen Mitgliedsinstitute im Krisenfall füreinander einzuspringen. Die Vermögen der verschiedenen Banken stehen damit für den Sicherungsfonds zur Verfügung und gewährleisten somit eine nach oben hin offene Absicherung von Kundenvermögen.

Gibt es Unterschiede zwischen der deutschen und ausländischen Einlagensicherung?

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Sofern Sie darüber nachdenken, sich für ein Angebot einer ausländischen Bank im Tagesgeldvergleich oder dem Festgeldvergleich zu entscheiden, sollten Sie sich auch über mögliche Unterschiede zwischen den Sicherungssystemen Gedanken machen. Theoretisch, so zumindest nach der EU-Verordnung, sollte es keine Unterschiede geben. Experten mahnen allerdings an, dass die Sicherungssysteme nicht von der Europäischen Union, sondern einzeln von jedem Mitgliedsstaat umgesetzt werden.

Das heißt konkret: Für die Vermögen garantiert jeweils der Mitgliedsstaat und nicht die Union. Je höher die finanzielle Stabilität eines Staates, desto sicherer ist auch der Einlagensicherungsfonds – so zumindest die Theorie.

Zwar fehlt es bislang an Praxiserfahrungen, grundsätzlich sind allen voran Anlagen in besonders finanziell stabilen Staaten empfehlenswert. In unserem Tagesgeldvergleich und auch dem Festgeldvergleich finden Sie beispielsweise immer wieder attraktiv verzinste Angebote aus Schweden oder Finnland. Beide Länder haben eine enorme finanzielle Stabilität und bieten sich deshalb besonders für eine Anlage im Ausland an. Auch ansonsten sind große und finanziell starke Länder wie Frankreich bei einer Anlage kleineren Staaten wie Malta oder Zypern vorzuziehen. Ob es in der Praxis wirklich Unterschiede gibt, lässt sich aktuell aber nicht vollständig einschätzen.

Konkret würden wir Ihnen allen voran raten darauf zu achten, dass Sie sich für eine Anlage in einem Staat entscheiden, der überhaupt über eine Einlagensicherung verfügt. In unserem Tages- und Festgeldvergleich finden Sie eben deshalb auch nur Angebote aus Staaten der Europäischen Union, die Ihnen eine Einlagensicherung für Vermögen bis 100.000 Euro anbieten. Alle Angebote wurden geprüft und versprechen eine hohe Sicherheit. Wenn Sie sich aber lieber auf die deutsche Einlagensicherung verlassen wollen, finden Sie natürlich auch die besten Angebote deutscher Banken für ein Tagesgeldkonto oder ein Festgeldkonto (Stand: 1/2018).

Funktioniert die Einlagensicherung auch in der Praxis?

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Bislang wurde die Einlagensicherung nicht genutzt. Zwar gab es in Deutschland in den vergangenen Jahren Banken, die in Turbulenzen geraten sind, diese wurden aber gerettet, bevor die Einlagensicherung notwendig wurde. Das gilt sowohl für größere Fälle als auch für kleinere Institute. Getestet werden musste die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland also noch nicht. Auch in anderen europäischen Ländern musste die Einlagensicherung bislang noch nicht greifen, sodass die konkrete Wirkung der Sicherungssysteme in der Praxis unklar bleibt.

Experten erwarten, dass sich daran auch vorerst nichts ändern wird. Bislang wurden die meisten strauchelnden Banken in Europa durch Steuergelder gerettet – beispielsweise in Italien. Die Einlagensicherung wurde so überhaupt nicht notwendig, da die betroffenen Institute vor einem möglichen Bank Run mit „frischem“ Geld versorgt wurden. Zudem arbeiten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an einem stabileren Bankensektor, der mögliche Pleiten und damit die notwendige Inanspruchnahme des Einlagensicherungsfonds noch unwahrscheinlicher machen soll. Gerade die deutschen Banken gelten auf Grund hoher Eigenkapitalquoten mittlerweile als sehr stabil.

Bei einer größeren Finanz- oder Bankenkrise könnte die Einlagensicherung erstmals wirklich zum Einsatz kommen. Zwar ist es gesetzlich nicht vorgesehen, dass die EU-Staaten sich bei einem Zusammenbruch der Einlagensicherung in einem Land gegenseitig unterstützen, die meisten Publikationen zu diesem Thema gehen allerdings davon aus, dass dies dennoch geschehen wird. Sie können sich also vermutlich auch auf die Einlagensicherung in einem „schwächeren“ Staat verlassen – eine Garantie dafür, dass die Einlagen dann wirklich gesichert werden, gibt es jedoch nicht.

Darüber hinaus wird immer wieder in Frage gestellt, ob eine Einlagensicherung bei einer Krise auch wirklich funktioniert. Konkret liegen die Kundenvermögen in einer Höhe bis 100.000 Euro pro Anlage nicht als Rücklage ein, sondern sind großenteils in das System eingespeist. Sollten alle Kunden zum selben Zeitpunkt eine Auszahlung verlangen, könnte dies problematisch sein. Ein wirklich realistisches Szenario ist dies nicht, weswegen die Einlagensicherung in der Praxis funktionieren sollte. Da es bislang keinen Präzedenzfall gibt, handelt es sich dabei nur um Spekulationen.

Besser geschützt dank der Einlagensicherung

Die Einlagensicherung sorgt dafür, dass Ihre sicheren Anlagen, etwa Tagesgeld oder Festgeld, besser geschützt sind. Wenngleich die Einlagensicherung in allen EU-Staaten und auch einigen anderen Staaten der Welt existiert, raten wir Ihnen allen voran dazu, sich in erster Linie auf den deutschen Sicherungsfonds zu verlassen. Dieser verspricht Ihnen die mit Abstand größte Absicherung. Da die Zinsen hierzulande allerdings sowohl im Tagesgeldvergleich als auch im Festgeldvergleich im Keller sind, können Sie auch auf Anlagen im EU-Ausland zurückgreifen. Hierbei legen wir Ihnen allen voran Anlagen in finanziell stabilen Ländern wie beispielsweise Schweden ans Herz. Auch wenn es bislang keinen Präzedenzfall gibt, sollte der Einlagensicherungsfonds auch bei einer Krise halten, was er verspricht. Anders als noch vor einigen Jahren, sind Ihre Anlagen bei einer Bank entsprechend sicher. Das Geld unter das Kopfkissen zu legen, lohnt sich also eher nicht (Stand: 1/2018).

Bildquellen:

Einlagensicherungsfonds: 52039832 © Alexander Kharchenko | Dreamstime.com
Aufzählungen: Bezahlen.de
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