Wann kann ich Waren zurücksenden und wie bekomme ich mein Geld zurück?

Sie kaufen viel im Online-Handel ein? Das richtige Zahlungsmittel ist in diesem Fall entscheidend. Doch wissen Sie auch alles über eine mögliche Rücksendung?

Sachbezugskarte
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Alles zum Widerrufsrecht und der Rücksendung von Waren

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie ist die Rechtslage bezüglich des Widerrufsrechts?
  2. Wer trägt die Kosten für eine Rücksendung?
  3. Welche Ausnahmen gibt es beim Widerrufsrecht?
  4. Wann gilt die Gewährleistung statt dem Widerrufsrecht?
  5. Wie sollte ich im Online-Handel bezahlen?
  6. Widerruf und Gewährleistung sind nicht ganz einfach

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Der Online-Handel bietet ungeahnte Möglichkeiten. Sie können im Prinzip alles im Internet bestellen und haben meist wenige Tage später ein Paket in den Händen. Doch keineswegs alles, was man im Internet bestellt hat, will man auch behalten. In der Realität sieht das Produkt anders aus, ist zu klein, zu groß, zu schlecht verarbeitet oder entspricht einfach doch nicht dem Geschmack. Es gibt viele Gründe für eine Rücksendung. Wichtig ist also, dass man auch weiß, wann man ein Produkt wieder zurücksenden kann – und welche Rolle das richtige Zahlungsmittel bei der Bestellung spielt, wenn es um die Rücksendung von Waren geht.

Wie ist die Rechtslage bezüglich des Widerrufsrechts?

Das Widerrufsrecht ist eine der zentralen Säulen des Online-Handels. Grundsätzlich gibt es dahingehend in Deutschland eine ganz einfache Regel:

  • Waren, die Sie im Online-Handel bestellen, können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen kostenfrei wieder zurücksenden

Dabei gibt es allerdings einige Fallstricke und Ausnahmen, die Sie kennen sollten. Doch nicht nur Sie, sondern auch der Händler kann stolpern. Dennoch gilt für Sie als Verbraucher: Wenn Sie sich mit der Thematik auskennen, sind Sie bei allen Ihren Bestellungen bestens gerüstet.

Grundsätzlich endet das Widerrufsrecht in Deutschland immer 14 Tagen nach Erhalt der Ware und der korrekten Belehrung. Hier befindet sich der Teufel bereits im Detail, denn der Händler muss dafür sorgen, dass es sich um eine korrekte Belehrung handelt, die bestimmten rechtlichen Bedingungen genügt. Sofern der Händler Sie nicht über Ihre Rechte aufgeklärt hat oder Fehler vorliegen, können Sie die Ware auch später zurücksenden.

Das Widerrufsrecht in einem Video erklärt:

Auch die Frist von 14 Tagen ist etwas kompliziert. Wenngleich der Zeitpunkt der Belehrung eigentlich die Kennmarke ist, läuft die Frist zum Widerruf erst zum Zeitpunkt des Eingangs der Ware. Erhalten Sie Ihre Ware beispielsweise erst sieben Tage nach der Bestellung, haben Sie nach dem Wareneingang natürlich dennoch eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Sie bei Versandverzögerungen oder einer Bestellung an einem Samstag Nachteile bezüglich der Frist zum Widerruf haben. Bedenken sollten Sie allerdings, dass nach aktueller Rechtslage (Stand: 3/2018) die reine Rücksendung der Ware noch nicht als Widerruf gilt. Sie müssen den Händler über den Widerruf gesondert informieren – etwa per Telefon, Fax, E-Mail oder ein beigelegtes Schreiben. Die meisten Händler akzeptieren eine Rücksendung aber auch ohne gesondertes Schreiben. Vielfach liegt zudem bereits ein Formschreiben bei, das sie nur kurz ausfüllen müssen.

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Für Händler gilt nach Eingang der Ware ebenfalls eine Frist von 14 Tagen zur Rückerstattung der Zahlung. Hier spielt für Sie das jeweilige Zahlungsmittel eine wichtige Rolle. Wenn Sie die Rechnung gewählt haben, fällt dieser Schritt flach. Sie haben vermutlich noch nicht bezahlt, sondern die Ware einfach zurückgesendet. In diesem Fall ist die Situation für Sie am einfachsten. Sehr unkompliziert ist auch die Rückerstattung bei der Zahlung mit einer Kreditkarte aus dem Kreditkartenvergleich. Bei Zahlungen per Vorkasse oder Lastschrift ist es ein wenig schwieriger. Die meisten Händler kümmern sich allerdings automatisch um die Rückabwicklung. Kommt es zu Schwierigkeiten, haben Sie hier einen kürzeren Hebel – dazu später mehr.

Wer trägt die Kosten für eine Rücksendung?

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Unabhängig davon, ob Sie mit einer Kreditkarte oder einem anderen Zahlungsmittel bezahlen, müssen Sie die Kosten für eine Rücksendung tragen (Porto). Genau das wissen die meisten Verbraucher nicht und gehen im Gegenteil davon aus, dass die Kosten für eine Rücksendung immer vom Händler getragen werden müssen. Seit dem Jahr 2014 wurde die Rechtslage umgekehrt. Seitdem müssen Sie als Kunde grundsätzlich die Kosten für die Rücksendung tragen (abgesehen von Ausnahmen, z.B. oft bei Amazon - siehe unten). Zuvor gab es die sogenannte 40-Euro-Regel. Lag der Warenwert darüber, musste der Händler Rücksendungen bezahlen. Lag er darunter, mussten Sie bezahlen.

In der Praxis spielt die rechtliche Regelung allerdings nur eine untergeordnete Rolle. Die Kosten für eine Rücksendung übernehmen in Deutschland sehr viele Online-Händler aus Kulanz selbst. Das gilt für fast alle großen deutschen Online-Shops, darunter beispielsweise bekannte Marken wie Zalando, Amazon oder Galeria Kaufhof. Sie müssen sich also nicht zwingend Sorgen um die Kosten machen, sollten aber zumindest wissen, dass Sie im Zweifel für eine Rücksendung bezahlen müssen, sofern ein Händler nicht aus Kulanz die Kosten übernimmt.

Welche Ausnahmen gibt es beim Widerrufsrecht?

Leider wäre die Regelung zu einfach, wenn es vom Widerrufsrecht wiederum keine Ausnahmen geben würde. So sieht die deutsche Rechtsordnung vor, dass das Recht auf Widerruf in einigen Fällen wegfallen darf. Im Prinzip geht es um die Fälle, in denen der Verbraucher durch den zwischenzeitlichen Besitz bereits den gesamten „Wert des Produkts“ nutzen konnte oder das Produkt für den Händler nach der Rücksendung nicht mehr verwendet werden kann.

Das Widerrufsrecht gilt beispielsweise in diesen Fällen nicht:

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Sehr kompliziert ist die Sache mit dem Widerrufsrecht besonders bei digitalen Downloads und Musik. Grundsätzlich ist es hier so, dass seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2014 auch hier eigentlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt. Auf Grund der Möglichkeit durch den Download von Musikdateien oder bestimmten Programmen allerdings gesamte Produkte nutzen zu können, durch einen Widerruf aber nicht zwingend wieder löschen zu müssen, gibt es hier Ausnahmen. So können Hersteller bei digitalen Downloads darauf hinweisen, dass kein Widerrufsrecht existiert. Dies müssen Sie als Verbraucher explizit vor dem Kauf bestätigen. Nur wenn ein Händler das Widerrufsrecht vor dem Verkauf ausdrücklich ausschließt, gilt dieses auch nicht. Sofern dies nicht geschehen ist, beziehungsweise Sie dies nicht bestätigt haben, gilt das normale 14-tägige Widerrufsrecht. Wertersatz müssen Sie als Verbraucher auch dann nicht leisten, wenn Sie das Produkt in diesem Zeitraum mehrmals genutzt haben.

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Bei Sonderanfertigungen müssen Sie als Verbraucher ebenfalls bestätigen, dass kein Widerrufsrecht gilt. Hier ist die Sache klarer und einfacher. Da ein Händler eine Sonderanfertigung nicht oder nur sehr schwer weiterverkaufen kann, wäre ein Widerruf äußerst problematisch. Der Gesetzgeber gibt den Händlern hier entsprechenden Spielraum. Sie als Käufer sollten also bei Sonderanfertigungen besonders vorsichtig sein und diese ohne Widerrufsrecht nur dann kaufen, wenn Sie mit einem Händler bereits gute Erfahrungen gemacht haben oder das Endprodukt bereits „live“ gesehen haben.

Zuletzt sollten Sie auch wissen, dass einige Produkte generell vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Auch hierauf müssen Sie allerdings explizit hingewiesen werden. Grundsätzlich gilt das für alle Produkte, die ein Shop aus hygienischen Gründen nicht wieder verkaufen kann. Dies gilt für Produkte aus verschiedenen Warengruppen, teilweise beispielsweise auch für Unterwäsche. Auch hier gibt es jedoch Ein- und Ausschlüsse. Sofern Sie sich generell über alle Ausschlüsse aus dem Widerrufsrecht informieren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf §312g BGB.

Wann gilt die Gewährleistung statt dem Widerrufsrecht?

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Neben dem Widerrufsrecht sieht das Gesetzbuch auch noch die sogenannte Gewährleistung vor. Das sogenannte Gewährleistungsrecht wird umgangssprachlich auch als Garantie bezeichnet, ist aber nicht dasselbe. Die Garantie wird von einem Hersteller, auch in individueller Länge, auf bestimmte Produkte oder bestimmte Komponenten gewährt. So bieten manche Hersteller beispielsweise eine Garantie von 3, 5, 10 oder gar 20 Jahren. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Regelung zwischen Ihnen und dem Händler. Der Gesetzgeber hat mit einer solchen Garantie im Prinzip erst einmal nichts zu tun.

Anders sieht es beim Gewährleistungsrecht aus. Dieses ist eine gesetzliche Regelung, die Sie unabhängig vom Vertrag mit dem Händler einfordern können. Die Gewährleistung gilt immer dann, wenn ein von Ihnen unverschuldeter Mangel oder Schaden am Produkt eingetreten ist. Die Gewährleistungsdauer liegt in Deutschland im Regelfall bei zwei Jahren, kann bei manchen Produkten allerdings niedriger liegen. Auch das Gewährleistungsrecht wird von vielen Verbrauchern jedoch deutlich zu positiv gesehen, denn die rechtlichen Regelungen sind auch hier nicht so verbraucherfreundlich wie Sie möglicherweise denken.

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Die Sache mit dem Gewährleistungsrecht ist in der Praxis nämlich hoch komplex. Grundsätzlich sagt das Gewährleistungsrecht nur aus, dass Sie eine Ware dann auch innerhalb einer Frist von 24 Monaten zurückgeben können, wenn der Mangel schon bei der Lieferung vorlag. Vielfach wird ein Mangel aber erst viel später ersichtlich, wodurch die Sache mit der Gewährleistung deutlich komplizierter wird. Konkret ist die Sache dabei wie folgt:

  • in den ersten sechs Monaten nach Erhalt einer Ware liegt die Beweispflicht für eine einwandfreie Lieferung beim Hersteller bzw. Online-Händler
  • nach sechs Monaten liegt die Beweispflicht für eine mangelbehaftete Lieferung beim Verbraucher beziehungsweise Kunden

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Mehr als sechs Monate nach der Lieferung einen Mangel nachzuweisen, kann sehr kompliziert sein. Vielfach greift in diesem Fall allerdings automatisch die Garantie des Herstellers, die mit der Gewährleistung nur indirekt zu tun hat. Experten raten dazu, mit einem mangelbehafteten Produkt so sparsam wie möglich umzugehen. Wenn Sie einen Mangel geltend machen, das Produkt aber bereits zu großen Teilen verbraucht ist oder starke Beschädigungen aufweist, kann die Inanspruchnahme der Gewährleistung sehr kompliziert werden. Bei einer Beschädigung oder einer Verschlechterung des Produktwertes müssen Sie möglicherweise auch bei einem erfolgreichen Antrag auf Gewährleistung einen Schadensersatz leisten.

Darüber hinaus sollten Sie bezüglich dem Gewährleistungsrecht wissen, dass der Händler nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts ein Recht auf Nacherfüllung hat. Das heißt konkret, dass die Gewährleistung im Prinzip in drei verschiedenen Schritten ablaufen kann:

  1. der Händler kann das Produkt oder die Ware reparieren
  2. der Händler kann das Produkt oder die Ware ersetzen
  3. der Händler kann Ihnen eine Rückerstattung anbieten

Sofern Sie also die Gewährleistung statt dem Widerruf nutzen, können Sie nicht einfach eine Rückerstattung anfordern. Der Händler kann das bestehende Produkt zur Reparatur zurückfordern und Ihnen wieder zusenden oder dieses durch ein einwandfreies, gleiches Produkt ersetzen. Erst wenn beide Optionen vom Händler nicht gezogen werden oder der Mangel dadurch nicht behoben wird, können Sie eine Rückerstattung fordern.

Damit die Gewährleistung nicht allzu kompliziert wird, raten wir Ihnen dazu, im Online-Handel allen voran bei seriösen und bekannten Händlern einzukaufen. Nur so können Sie verhindern, dass Sie bei einem komplizierten Fall mit Problemen zurechtkommen müssen. Vielmehr haben Sie in dieser Situation dann meist einen Händler auf der anderen Seite, der bei Gewährleistungen kulant ist und Ihnen weder Probleme macht noch Sie bei von Ihnen hervorgerufenen Wertminderungen mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Im Internet finden Sie zu den meisten Händlern Bewertungen, die Ihnen zeigen sollten, ob Sie bei dem jeweiligen Händler problemlos bezahlen können oder nicht.

Wie sollte ich im Online-Handel bezahlen?

Damit Sie auch bei Problemen mit dem Online-Händler im Zweifel am längeren Hebel sitzen und sich nicht zwingend auf rechtliche Kleinigkeiten konzentrieren müssen, raten wir Ihnen auf eine von diesen drei Zahlungsweisen beim Online-Einkauf zu setzen:

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Grundsätzlich raten wir Ihnen deshalb zu diesen Zahlungsweisen, weil Sie entweder nicht sofort bezahlen müssen (Rechnung) oder die Zahlung ohne größere Probleme wieder zurückfordern können (Kreditkarte und PayPal). Theoretisch ist zudem auch noch die Lastschrift ein ähnlicher Fall, da Sie auch eine solche zurückfordern können. Dies ist allerdings nicht bei allen Banken aus dem Girokontovergleich gleich einfach, weswegen wir Ihnen eher die Zahlung per Kreditkarte oder PayPal ans Herzen legen möchten.

Sehr gute Alternativen sind eine Kreditkarte und PayPal. In unserem Kreditkartenvergleich finden Sie sogar viele kostenlose Kreditkarten, sodass auf Sie durch dieses Zahlungsmittel auch keine zusätzlichen Kosten zukommen. Sowohl bei allen Kreditkartenbanken als auch bei PayPal können Sie auf einen sogenannten Chargeback (Kreditkarte) beziehungsweise Käuferschutz (PayPal) setzen. Das heißt konkret: Wenn Sie in einen Disput mit dem Händler geraten und im Recht sind, wird Ihnen das bezahlte Geld zurückerstattet. Sie sitzen entsprechend am längeren Hebel und müssen sich keinerlei Sorgen machen.

Widerruf und Gewährleistung sind nicht ganz einfach

Sie sehen selbst, dass das richtige Zahlungsmittel im Online-Handel schon auf Grund möglicher Probleme bei Widerruf und Gewährleistung sehr wichtig sein kann. Gerade deshalb empfehlen wir Ihnen einen Blick in den Kreditkartenvergleich, um eine passende Kreditkarte zu finden. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen eine genaue Studie der Bedingungen rund um Widerruf und Gewährleistung. So sind Sie immer bestens informiert und wissen dank diesem Ratgeber, wie Sie handeln müssen, wenn ein Produkt Ihnen doch nicht gefällt oder es einen Mangel aufweist.

Bildquellen:

Online-Shopping: Stokkete | Dreamstime.com
Paar mit Karte und Laptop: Denis Raev | Dreamstime.com
Postfiliale: dpdhl.com
Aufzählungen: eigene
Mann kauft im Handel ein: gi-de.com
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Paar beim Einkaufen: Denis Raev | Dreamstime.com
Erschrockene Frau: Softdreams | Dreamstime.com

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