Serie: Was ändert sich ab Dezember 2017?

News vom 29.11.2017

Änderungen ab Dezember 2017

Jeden Monat kommen neue Gesetze und Regeln auf Sie als Verbraucher zu. In dieser neuen Serie stellen wir Ihnen jeden Monat die wichtigsten Änderungen vor.

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Kfz-Versicherung kündigen

Alle Jahre wieder: Bis spätestens zum 30. November sollten Sie in der Regel die Konditionen Ihrer Kfz-Versicherung überprüfen und den Vertrag gegebenenfalls gekündigt haben. Dafür gibt es viele verschiedene Gründe. Denn Sie können - so versprechen es zumindest viele Anbieter - hunderte Euro im Vergleich zu Ihrem aktuellen Tarif sparen. 

Das liegt vor allem daran, dass viele Autofahrer Ihre entsprechende Police einmalig abschließen und sich danach jahre- oder gar jahrzehntelang nicht darum kümmern. In der Zwischenzeit können sich viele Aspekte geändert haben. Erstens haben Sie Preiserhöhungen eventuell einfach über sich ergehen lassen - ganz ohne Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen zu haben. Zweitens haben sich vielleicht sogar die Umstände geändert. Das heißt, dass Sie an einem anderen Ort parken, zum Beispiel in ihrer eigenen Garage oder doch nur auf der Straße. Es kann auch sein, dass andere Fahrer das Auto mitnutzen. All diese und viele weitere Aspekte spielen bei der Ermittlung des korrekten Versicherungstarifes und des -Preises eine Rolle. 

Gut zu wissen: Sie sollten sich also bis Ende November Ihre Kfz-Versicherung genau anschauen und diese im Zweifel zum 30. November kündigen. Achten Sie aber bitte darauf, dass das Schreiben in der Regel bis zu diesem Tag beim Anbieter eingetroffen sein muss. Damit wahren Sie die Kündigungsfrist von vier Wochen. Denn die meisten Policen enden zum 31. Dezember - Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Haben Sie diese Termine verpasst, zahlen Sie weiter ein ganzes Jahr für Ihre alte Versicherung. Vor der Kündigung sollten Sie sich aber mit Ihrem Vertrag und mit einem neuen Angebot auseinandergesetzt haben. 

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Kommt es zu einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassungen und zu Änderungen der Typ- oder Regionalklassen, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Haben Sie die Beitragsanhebung durch einen Unfall oder einen Umzug in eine teurere Regionalklasse selbst verursacht, greift diese Sonderregelung aber nicht. Ganz im Gegensatz zum Verkauf Ihres Autos, denn in solch einem Fall endet der Versicherungsvertrag sofort mit der Abmeldung.

Wichtig: Wieso auch immer Sie kündigen wollen, geben Sie immer Ihre Versicherungsnummer sowie das amtliche Kfz-Kennzeichen an und fordern Sie eine Kündigungsbestätigung ein, zum Beispiel mithilfe eines Einschreibens mit Rückschein. Achten Sie aber bitte darauf, dass sich der Wechsel inhaltlich und finanziell lohnt. 

Der Stichtag des 30. November ist übrigens unabhängig vom Wochentag. Im Jahr 2020 fällt dieser Tag auf einen Sonntag. Sollten sich die Gesetze und Regeln bis dahin nicht ändern, muss die Kündigung dann also bis spätestens zum vorherigen Freitag (28. November 2020) bei Ihrer Versicherung eingegangen sein. Kommt Ihr Schreiben erst im Dezember an, können sie nur noch auf die Kulanz des Bearbeiters hoffen. 

Fazit: Alles in allem sollten Sie spätestens heute die Kündigung an Ihren Kfz-Versicherer senden, falls Sie die Frist vom 30. November noch mit großer Sicherheit einhalten wollen. Laut Deutscher Post werden Einschreiben in der Regel am Tag nach der Einlieferung zugestellt. Die Post garantiert diese Laufzeit allerdings nicht. Außerdem sollten Sie auf die späteste Abholfrist von der Postfiliale Ihrer Wahl achten. Meistens müssen Sie Einschreiben bis zu einer gewissen Zeit bei der Post abgeben - also fordern Sie das Glück am Nachmittag besser nicht zu spät heraus (Stand: 11/2017). 

DKB ändert Bedingungen

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Achtung, Kostenfalle: Sie nutzen das DKB-Cash-Konto, reisen häufig außerhalb des Eurowährungsraumes und zahlen dann gern mit Ihrer DKB-VISA-Card? Dann haben Sie bisher keine Auslandseinsatzgebühren zahlen müssen. Dies kann sich zum 1. Dezember 2017 ändern, wenn nicht mindestens 700 Euro pro Monat auf das dazugehörige Girokonto der Berliner Direktbank eingehen.

Ist dies der Fall, zum Beispiel durch Ihr monatliches Einkommen oder Ihre Rente, so können Sie getrost weiter außerhalb der EU per Kreditkarte bezahlen. Gehen keine 700 Euro pro Monat auf Ihr DKB-Girokonto ein, so müssen Sie mit einem Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1,75 Prozent vom verfügten Betrag rechnen. 

Wichtig: Diese Beschränkung gilt nicht bei DKB-Cash u18, wenn Sie also DKB-Kunde und jünger als 18 Jahre sind. Denn Inhaber dieses DKB-Kontos gelten automatisch als Aktivkunde.

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Heben Sie beispielsweise US-Dollar im Wert von 500 Euro ab, so bezahlen Sie gleichzeitig 8,75 Euro an die DKB. Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar noch ein "Entgelt des Geldautomatenbetreibers" bezahlen, wie es im Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der Deutschen Kreditbank AG heißt. Auf diese Automatengebühr hat die DKB allerdings keinen Einfluss.  

Der Geldeingang von 700 Euro pro Monat kann sich übrigens auch aus mehreren Beträgen zusammensetzen. Die DKB will mit dieser Regelung anscheinend sicherstellen, dass Sie das Konto im wahrsten Sinne des Wortes aktiv nutzen, also als Erst- und nicht als Zweitkonto. 

Zur Information: Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Sie DKB-Aktivkunde sind und das Entgelt in Höhe von 1,75 Prozent des Umsatzes trotzdem von Ihrem Konto eingezogen wird. Die Berliner Direktbank erstattet Ihnen diesen Betrag spätestens zum Anfang des Folgemonats. Nach einer Reise sollten Sie Ihre Umsätze also im Auge behalten (Stand: 11/2017).

Deutsche Bahn erhöht Preise

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Die Deutsche Bahn erhöht die Fahrpreise zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017. Im Folgenden Abschnitt finden Sie einige der wichtigsten Informationen rund um diese Preisänderungen kurz und knapp zusammengefasst (Stand: 11/2017): 

Die Zug-Preise sollen demnach im Durchschnitt um 0,9 Prozent steigen und liegen damit unterhalb der Inflationsrate in Deutschland. Im Jahr 2016 lag die Preiserhöhung der Deutschen Bahn bei durchschnittlich 1,3 Prozent.

Aber die aktuellen Änderungen unterscheiden sich natürlich im Detail: Ab Dezember 2017 zahlen Sie im Schnitt beim vollen Preis (Flexpreis) in der zweiten Klasse 1,9 Prozent mehr, in der ersten Klasse beträgt die Steigerung dagegen 2,9 Prozent. 

So verändern sich die Preise für eine Bahncard in der zweiten Klasse: 

Alte Preise Neue Preise
Bahncard 25 62 Euro 62 Euro
Bahncard 50 255 Euro 255 Euro
Bahncard 100 4190 Euro 4270 Euro

Für Sie als Kunde ist positiv, dass sich neben den zwei günstigen Bahncards auch die Sparpreise (19,90 Euro) und Reservierungsgebühren nicht verändern. Eine Einzelreservierung kostet ab Dezember 2017 in der zweiten Klasse auch weiterhin 4,50 Euro. 

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Sie fahren regelmäßig zwischen Berlin und München mit dem Zug? Dann dürften Sie die folgenden Neuigkeiten mit einem lachenden und einem weinenden Auge lesen. Denn auf der einen Seite dauert die Bahnfahrt zwischen der Bundes- und der bayrischen Hauptstadt sogar je nach Verbindung nur noch knapp vier Stunden - mehr als zwei Stunden schneller als bisher. Damit sind Sie auf dieser Strecke in der Regel schneller als mit dem Auto, dem Fernbus oder (eventuell) mit dem Flugzeug. Denn in der Luft benötigen Sie rund 1 Stunde und 10 Minuten. Allerdings müssen Sie die Zeit für Anreise, Wartezeit für Checkin und Gepäck sowie die Abreise einplanen. Natürlich unterschieden sich je nach Transportmittel auch die Preise extrem. Apropos Preise: Denn auf der anderen Seite kostet die Strecke zwischen München und Berlin 150 Euro - also 18 Euro bzw. 13,6 Prozent mehr als bisher. 

Sind sie stattdessen auf der Rheintalstrecke unterwegs, waren Sie im Jahr 2017 bereits von wochenlangen Sperrungen betroffen. Aufgrund dieser Probleme sollen Sie zwischen Karlsruhe und Basel laut Deutscher Bahn nicht mehr draufzahlen. Das Unternehmen will Sie damit für die Verzeigungen entschädigen. 

Fahren Sie sowieso eher mit Regionalbahnen, müssen Sie zukünftig wohl noch mehr als "nur" 0,9 Prozent mehr blechen. Denn bereits im September 2017 haben die deutschen Regionalbahnen bekannt gemacht, dass sich die Preise im Regionalverkehr im Schnitt um 2,3 Prozent erhöhen werden. 

Fazit: Die Ticketpreise können je nach Art und Strecke variieren. So zahlen Sie in der Regel freitags und sonntags mehr als an einem Mittwoch. Sie sollten zudem wie immer lange vorher vergleichen - eventuell auch mit Flugverbindungen, Fernbussen und Mitfahrgelegenheiten. Übrigens können Sie die Tickets mit den neuen Preisen ab 10. Dezember bereits seit dem 17. Oktober 2017 buchen. Wenn Sie bis zum 9. Dezember 2017 Ihre Reise buchen, zahlen Sie noch die alten Preise (Stand: 11/2017).

Handyverträge werden transparenter

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Mobilfunkunternehmen wie die Telekom, Vodafone und o2 müssen Ihnen als Neukunden bereits seit 1. Juni 2017 alle relevanten Vertragsdaten auf einem Produktinformationsblatt darstellen. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Angaben: 

  • Vertragslaufzeit
  • monatlichen Kosten
  • maximale Übertragungsgeschwindigkeiten
  • Tarif-Optionen
  • Informationen zu Kündigungsfristen

Die Grundlage für diese Neuerung ist die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich. Diese Verordnung wurde bereits im Jahr 2016 vom Bundestag beschlossen. Ab Dezember 2017 gelten diese neuen Regeln auch für Bestandskunden: Denn dann muss Ihr Anbieter in der Monatsrechnung die Kündigungsfrist aufführen - allerdings nur bei einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Monat. 

Insgesamt sollen Sie Verträge damit leichter vergleichen können. So beschreibt die Bundesnetzagentur einige der eigenen Ziele: 

"Die Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich verfolgt das in § 45n TKG (Telekommunikationsgesetz) festgelegte Ziel des Gesetzgebers, dem Verbraucher im Telekommunikationsmarkt eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitzustellen."

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Bildquellen:

Autopanne: Anankkml | Dreamstime Stock Photos
Auto und Geldscheine: Fantasista | Dreamstime Stock Photos
DKB-Karte: DKB
PIN-Eingabe Geldautomat: kartensicherheit.de
DeutscheBahn-Kundenberatung: Deutsche Bahn AG / Hartmut Reiche
ICE: Bezahlen.de
Smartphone in Händen: Creativecommonsstockphotos | Dreamstime Stock Photos

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