Zwischenverwahrung

Legt ein Kapitalanleger sein Geld in Aktien ausländischer Unternehmen an, so werden diese Wertpapiere in der Regel auch weiterhin im Ausland aufbewahrt, genauer gesagt verbleiben sie im Heimatland des jeweiligen Unternehmens. Diese Handhabung bezeichnet man als Zwischenverwahrung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Diese Form der Verwahrung erspart den Unternehmen in der Regel das Verschicken der Wertpapiere beim Kauf selbiger. Aus aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten muss für den Kunden bzw. dem Kapitalanleger einzig stets die Gewährleistung vorliegen, dass dieser zu jeder Zeit seine Wertpapiere erhalten kann. Dies kann zum Beispiel aus Gründen der Veräußerung auf einer anderen Ebene der Fall sein.

Für eine Zwischenverwahrung wird von den jeweiligen Unternehmen eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich nach der jeweiligen Gesamtsumme der Einlage. Interessenten sollten hier auf jedem Fall genügend Informationen einholen, bevor sie sich für die Investitionen in ausländische Unternehmen unter Verwendung der Zwischenverwahrung entscheiden.

 
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