Zwangswährung

Als Zwangswährung wird diejenige Währung bezeichnet, die vom jeweiligen Staat vorgeschrieben ist. Jedes Land verfügt über eine bestimmte Währung. So bezahlt man beispielsweise Güter in den EU-Ländern mit dem Euro und Güter in den USA oder anderen Nicht-EU-Ländern in Dollar bzw. in der jeweiligen Währung des Landes.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Seit 1993 besteht der Vertrag über die Europäische Union (EU), mit dem sämtliche Länder der EU gezwungen wurden, die Währung „Euro“ einzuführen. Nachdem die EU-Länder zunächst ihre Zwangswährung des jeweiligen Staates behielten, wurde in den Jahren 2000 und 2001 die einheitliche Zwangswährung „Euro“ eingeführt. Nach einer gewissen Übergangszeit, in der der Euro neben der „alten Währung des Landes (in Deutschland seinerzeit die Deutsche Mark - DM) eingesetzt werden konnte, gilt seit dem 01.Januar 2002 die Zwangswährung Euro ausschließlich in den EU-Mitgliedsstaaten.

Dadurch ist man bei Reisen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat nicht mehr gezwungen, die Geldwerte in eine andere Zwangswährung umzutauschen. Reist man jedoch in die USA, welche bekanntlich nicht zu den EU-Staaten gehört, muss man die Zwangswährung „Dollar“ vorweisen, um etwaige Einkäufe bzw. anderweitige Zahlungen vornehmen zu können.

 
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