Zwangsumtausch

Ein Zwangsumtausch ist ein vom Staat geforderter bzw. erzwungener Umtausch von Geldwerten, explizit beispielsweise den Umtausch von Geldwährungen bei der Einreise in bestimmte Länder (außerhalb der Europäischen Union = EU).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Europa gilt nur eine Währung, und zwar der Euro. Wenn man jedoch in Länder außerhalb der EU, hier beispielsweise in die United States of America (USA) einreist, kommt man mit dem Euro nicht weit. Hier muss die staatliche Währung „angenommen“ werden, sprich die Euro-Geldwerte müssen in Dollar-Geldwerte umgetauscht werden.

Diesen Zwangsumtausch kann man im Grunde bereits im Heimatland vornehmen, was zumeist günstiger ist, denn selbstverständlich wird auch eine Umtauschgebühr fällig. Man kann den Umtausch aber auch vor Ort im entsprechenden Land bei jeglicher Bank oder auch bei externen Umtauschbüros vollziehen.

Als Zwangsumtausch wird dieser Wechsel der Geldwährung deshalb bezeichnet, weil vom Staat die entsprechende Währung vorgegeben wird, die in diesem Lande Gültigkeit besitzt, so dass man mit keiner anderen Währung der Welt bezahlen kann.

Des Weiteren wird dieser Begriff in Bezug auf staatliche Schuldverschreibungen angewandt. Auch hier kann der Umtausch von Vermögenswerten staatlich erzwungen werden. Man spricht dann auch von sogenannten „Zwangsanleihen“.

 
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