Zuteilungsverfahren, holländisches

Das holländische Zuteilungsverfahren ist ein Verfahrensweg für die Zuteilung des Ausschreibungs- bzw. Emissionsvolumens einer Zentralbank beim Zinstenderverfahren. Die Besonderheit beim holländischen Verfahren ist, dass die Zuteilung nicht zu den individuell gebotenen Kursen sondern zu einem einheitlichen marginalen Zinssatz (Zuteilungssatz) erfolgt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das bedeutet Folgendes:

Die Geschäftsbanken werden durch eine öffentliche Ausschreibung der Zentralbank dazu aufgefordert, Gebote abzugeben. Die Gebote beim Zinstenderverfahren umfassen dabei den gewünschten Betrag an Zentralbankgeld, den die jeweilige Geschäftsbank benötigt, sowie einen Kurs bzw. Zinssatz, zudem sie bereit sind, das Geld zu leihen. Die Zentralbank legt in der Ausschreibung das Emissionsvolumen und ggf. einen Mindestbietungssatz fest.

Die Verfahrensregeln beim Zinstenderverfahren sind dabei wie folgt geregelt:

1)    Übermittlung der Gebote am Bietungstag bis spätestens 11 Uhr per E-Mail an die Bundesbank

2)    Mindestnennbetrag der Gebote = 1 Million € oder ein Vielfaches

3)    Kursgebote müssen auf mindestens 0,01 % lauten

4)    Gebote ohne Kursangabe („billigst-Gebote“) bzw. mehrere Gebote zu unterschiedlichen Bietungskursen sind möglich

5)    Die Bundesbank gibt ggf. einen Grenzkurs vor (akzeptierter marginaler Mindestsatz)

6)    Zuteilung

Bei der Zuteilung wird zunächst ermittelt, bis zu welchem marginalen (niedrigst gebotenen) Zinssatz das Emissionsvolumen der Zentralbank realisiert wird. Dabei achtet die Bank auch auf den Mindestbietungssatz. Ist der marginale Satz ermittelt, erfolgt die Zuteilung zu diesem einheitlichen Kurs. Gebote, die über dem Mindestbietungssatz abgegeben wurden, werden voll zugeteilt. Die Gebote, die zu dem Mindestsatz abgegeben wurden, werden entweder – sofern es das Volumen zulässt – voll zugeteilt oder repartiert (gekürzt).

 
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