Zuteilungsverfahren, amerikanisches

Das amerikanische Zuteilungsverfahren ist ein Verfahrensweg zur Zuteilung des Ausschreibungsvolumens der Zentralbank beim Zinstenderverfahren. So wird es beispielsweise von der Deutschen Bundesbank bei der Platzierung bestimmter Bundeswertpapiere (z.B. Bundesanleihen, Bundesschatzanweisungen etc.) verwendet, wobei heutzutage der Mengentender häufiger zum Einsatz kommt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Besonderheit beim amerikanischen Verfahren ist, dass kein fester Zinssatz (abgesehen vom Mindestsatz) von vornherein festgelegt wird, sondern die Zuteilung zu den individuell gebotenen Kursen erfolgt. Das genaue Vorgehen sieht wie folgt aus:

Ein Tenderverfahren findet generell zwischen einer Zentralbank und teilnehmenden Geschäftsbanken statt. Diese werden durch eine öffentliche Ausschreibung, die unter Anderem das Zentralbankgeldvolumens, die Zeitspanne zur Gebotsabgabe etc. enthält, dazu aufgefordert, Gebote abzugeben. Die Gebote beim Zinstenderverfahren umfassen dabei den gewünschten Betrag an Zentralbankgeld, den die jeweilige Geschäftsbank benötigt, sowie einen Kurs bzw. Zinssatz, zudem sie bereit sind, das Geld zu leihen. Die Verfahrensregeln beim Zinstenderverfahren sind dabei wie folgt geregelt:

1)    Übermittlung der Gebote am Bietungstag bis spätestens 11 Uhr per E-Mail an die Bundesbank

2)    Mindestnennbetrag der Gebote = 1 Million € oder ein Vielfaches

3)    Kursgebote müssen auf mindestens 0,01 % lauten

4)    Gebote ohne Kursangabe („billigst-Gebote“) bzw. mehrere Gebote zu unterschiedlichen Bietungskursen sind möglich

5)    Die Bundesbank gibt ggf. einen Grenzkurs vor (akzeptierter marginaler Mindestsatz)

6)    Zuteilung

Die Zuteilung beginnt dabei beim höchst gebotenen Kurs. Zugeteilt wird solange, bis das Ausschreibungsvolumen verbraucht ist. Alle Gebote, die über dem marginalen Zuteilungssatz liegen, werden voll zugeteilt. Die Gebote, die zu dem Mindestsatz abgegeben wurden, werden entweder – sofern es das Volumen zulässt – voll zugeteilt oder repartiert. Mit Repartierung meint man in diesem Zusammenhang die Kürzung der Gebote im Verhältnis zum kumulierten Umsatz. Alle Gebote, die unterhalb des marginalen Zuteilungssatzes liegen, bleiben unberücksichtigt. Gebote ohne eine Kursangabe werden zum gewogenen Durchschnittskurs zugeteilt, d.h. es werden die akzeptierten Zinssätze und der Grenzsatz an sich addiert und dann mit dem bereits zugeteilten Volumen dividiert.

 
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