Zuschuss

Der Zuschuss ist eine spezielle staatliche Subventionsart an private Unternehmen und wird als finanzielle Unterstützung gesehen. Für diese Art von Förderung wird keine Rückzahlung verlangt, sodass der Zuschuss als eine Art Schenkung betrachtet werden kann.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Je nach Förderanlass bzw. -bereich bestehen auch entsprechende Zuschuss-Richtlinien, die die Förderbedingungen regeln. Die wohl am häufigsten geförderten Anlässe der unternehmerischen Personen sind unter Anderem:

•    Existenzgründung
•    Betriebsgründung
•    Beteiligung an Unternehmen
•    Kooperation
•    Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
•    Umweltschutzmaßnahmen
•    Forschung und Entwicklung
•    Schulungsmaßnahmen
•    Ausländische Kapitalanlagen
•    Internationale Projekte
etc.

Grundsätzlich muss dabei aber differenziert werden zwischen einer Investition und den Kosten, d.h. wird der Zuschuss für eine Investition oder zur Begleichung von Kosten gewährt. Letzteres ist der wohl üblichere Fall. Dabei übernimmt die öffentliche Hand einen Teil der anfallenden Kosten eines Vorhabens des förderfähigen Unternehmens. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Transferleistung, da nicht direkt Geld fließt.

Wichtig für einen Zuschuss ist die finanzielle Bemessungsgrundlage. Diese stellt die Basis zur Ermittlung des Förderanteils. So kann es beispielsweise auch passieren, dass auf Grund von Pauschalbeträgen, die bei der Bemessungsgrundlage angewandt werden, der Zuschuss höher ausfällt als die eigentliche Investition bzw. die tatsächlich anfallenden Kosten.

Um eine Zuschuss zu erhalten, muss er bei der entsprechenden Zuständigkeitsbehörde schriftlich beantragt werden. Dafür gibt es in der Regel vorgefertigte Formulare.

 
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