Die Zahlung solcher Beiträge sowie des Eintrittsgeldes, was auch oft als Bürgeraufnahmegeld bezeichnet wurde, waren neben anderen Faktoren Voraussetzung zur Aufnahme in die Zunft und zum Ablegen der Meisterprüfung. Dadurch sollte eine verhältnismäßig hohe Qualität der handwerksarbeit gewährleistet und die Anzahl der Meister in einer Stadt transparent und gering gehalten werden.
Zunftgeld
Das Zunftgeld war eine frühere Abgabe, die von Handwerksgesellen sowohl als eine Art Eintrittsgeld in eine Zunft (Körperschaft von Handwerkern) als auch als laufender Mitgliedsbeitrag zu zahlen war.
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