Zugtiergeld
Das Zugtiergeld war eine frühere Besteuerungsform, die auf Zugtiere, also jegliche Art von Lasttieren (Pferde, Esel etc.), erhoben wurde. Die Abgabe ist zwar im Grunde genommen eine Art Viehgeld, sollte aber separat betrachtet werden, da auch der Gesetzgeber früher eine Differenzierung zwischen diesen beiden Steuerformen vorsah.
Bezog man sich beim Zugtiergeld auf eine spezielle Lasttierrasse, so fand man auch detaillierte Bezeichnungen wie „Pferdegeld“ oder „Quickgeld“. Die Abgabe selbst erfolgt üblicherweise in Naturlaien, die beispielsweise mit Hilfe der Zugtiere und deren Einsatz auf Feldern aus der resultierenden Ernte gewonnen werden konnten (z.B. Kartoffeln etc.).