Zinsuntergrenze

Eine Zinsuntergrenze ist allgemein ein Mindestzinssatz, der nicht unterschritten werden darf oder sollte, da sonst gewisse Nachteile für den Betroffenen entstehen können. Zu finden sind solche Untergrenzen in verschiedenen Bereichen der Finanzwelt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Beispiele:

1. Zinsfloor
Es handelt sich hierbei um ein Zinsderivat, bei dem eine Zinsuntergrenze festgelegt ist. Der Käufer eines Zinsfloors sichert sich eine Mindestverzinsung. Unterschreitet der als Basiswert geltende und vereinbarte Zinssatz die Untergrenze, erhält der Käufer vom Verkäufer des Floors eine Ausgleichszahlung.

2. Mindestzinssatz bei Zinstendern
Im Rahmen des Zinstenderverfahrens bei der Offenmarktpolitik der Zentralbanken legen diese in ihrer Ausschreibung häufig einen Mindestbietungssatz (Mindestsatz oder auch akzeptierter marginaler Mindestsatz) fest. Er gilt als Zinsuntergrenze für die Gebote der Geschäftsbanken, d.h. unterschreiten gebotene Sätze der Banken diese Untergrenze, werden sie üblicherweise nicht berücksichtigt und erhalten keine Zuteilung.

3. Zinsuntergrenze beim Zinskorridor
Der Zinskorridor ist definiert als die Spanne zwischen dem Zinssatz für Übernachtkredite (Spitzenrefinanzierungsfazilität = Zinsobergrenze) und dem Zinssatz für Übernachtgeld (Einlagenfazilität = Zinsuntergrenze). Innerhalb dieses Korridors bewegt sich der Zinssatz für Tagesgeldanlagen der Geschäftsbanken am europäischen Geldmarkt. Unterschreitet der Geldmarktsatz die Zinsuntergrenze, bedeutet das, dass die Geschäftsbanken ihr Geld aus dem Markt abziehen und zinseffektiver bei der Zentralbank anlegen. Es würde somit zu einem Liquiditätsengpass am Geldmarkt kommen.

 
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