Zinstender

Der Zinstender (auch Preistender genannt) ist ein Ausschreibungs- und Bietungsverfahren des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) beim Tenderverfahren im Rahmen der Offenmarktpolitik der Zentralbanken.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Zentralbanken bieten den Geschäftsbanken im Zuge einer Ausschreibung eine entsprechende Menge Zentralbankgeld an und lassen dabei entweder den Zinssatz völlig offen oder legen einen Mindestbietungssatz (Mindestsatz oder auch akzeptierter marginaler Mindestsatz) fest. Letzteres ist die üblichere Variante und gibt gleichzeitig einen Hinweis auf den geldpolitischen Kurs des ESZB.

Die Geschäftsbanken erteilen im Gegenzug ihre Gebote, die sowohl den gewünschten Betrag als auch den Zinssatz, den die Banken zu zahlen bereit sind, enthält. Die Zuteilung selbst erfolgt schließlich in der Reihenfolge der Höhe der Zinsgebote beginnend beim höchst gebotenen Kurs im Zuge eines der beiden folgenden Verfahren:

1. Amerikanisches Tenderverfahren
- Zuteilung erfolgt zu den individuell gebotenen Sätzen (Bieter muss den jeweils gebotenen Kurs oder Zinssatz zahlen)
- Gebote ohne Kursangabe werden zum gewogenen Durchschnittskurs zugeteilt (alle akzeptierten Kursgebote in € (alle über dem Grenzsatz) und der Grenzsatz werden addiert und mit dem bereits zugeteilten Volumen dividiert)

2. Holländisches Tenderverfahren
- Zuteilung erfolgt zu einem einheitlichen (marginalen) Zinssatz oder Verkaufskurs

Generell gilt beim Zinstender, dass alle über dem Grenzkurs liegenden Gebote vollständig bedient werden. Alle Gebote, die zum Mindestsatz abgegeben wurden, werden entweder ganz oder teilweise bedient, d.h. sie werden entsprechend dem kumulierten Umsatz gekürzt (repartiert). Unter dem Mindestbietungssatz liegende Gebote bleiben in der Regel unberücksichtigt.

Das Zinstenderverfahren kommt heute allerdings kaum noch zum Einsatz. Seit Oktober 2008 wird von der Zentralbank das Mengentenderverfahren vorgezogen und eingesetzt.

 
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