Zinssplitting

Der Begriff „Zinssplitting“ stammt aus dem Bereich des Versicherungswesens und meint eine Vorgehensweise von den Versicherungsunternehmen – speziell Lebensversicherer -, die bei Verträgen mit gleichen Voraussetzungen unterschiedliche Rechnungszinsen ansetzen und einzelnen Versicherungsnehmern dadurch einen Zinsvorteil beschaffen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zinssplitting meint genauer gesagt, dass Verträge mit einem niedrigerem Rechnungszins eine insgesamt höhere Gesamtverzinsung erhalten als Verträge, die mit einem vergleichsweise hohen Rechnungszins belastet sind. Diese Tatsache resultiert daraus, dass die Versicherer den Verträgen mit dem höheren garantierten Rechnungszins eine geringere Überschussbeteiligung zuweisen als den Verträgen mit dem niedrigeren Rechnungszins.

Da eine solche Vorgehensweise bei den Versicherungsgesellschaften nicht gern gesehen ist, achtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch akribisch darauf, dass eine Gleichbehandlung nach Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eingehalten wird. Daher ist ein Zinssplitting nur dann vertretbar, wenn es nicht auf den unterschiedlich hohem Rechnungszins der einzelnen Vertragsgenerationen beruht.

Zudem ist in der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung, kurz DeckRV) ein Höchstzinssatz für den Rechnungszins bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie festgelegt. Danach gilt, dass Verträge, die auf Euro oder eine nationale Währungseinheit eines an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) teilnehmenden Mitgliedstaates lauten, maximal 2,25 Prozent (Stand: April 2009) zur Berechnung der Deckungsrückstellungen der Versicherungsgesellschaften angesetzt werden dürfen. Der angesetzte Rechnungszins gilt schließlich für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages.

 
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