Zinssatz, historischer

Als historischen Zinssatz bezeichnet man den in vergangenen Zeiten gültigen Zinssatz, der entweder auf Grund von Zinssatzänderungen oder durch komplette Aufhebung dessen gegenwärtig keine Gültigkeit mehr besitzt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Beispielsweise gehören die folgenden Zinssätze der Zentralbank zu den historischen Zinssätzen:

•    Diskontsatz
•    Lombardsatz
•    Basiszinssatz gemäß Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG)


Diese wurden mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Bewertung der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen und zur Aufhebung des Diskont-Überleitungs-Gesetzes (Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetz, kurz VersKapAG)“ und in Folge dessen der Aufhebung …

… des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes (DÜG),
… der Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung,
… der FIBOR-Überleitungs-Verordnung und
… der Lombardsatz-Überleitungs-Verordnung

aufgehoben. Der Diskontsatz und der Basiszinssatz gemäß DÜG wurden durch den Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Lombardsatz durch den Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF-Zinssatz) der Europäischen Zentralbank (EZB) ersetzt.

 
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