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Zinskontrolle

Die Zinskontrolle umfasst die Überprüfung und Überwachung des Zinssatzes im Allgemeinen oder auf bestimmten Teilmärkten, indem dieser durch eine speziell dafür zuständige Behörde festgelegt wird.

Beispielsweise ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der gesetzliche Zinssatz für eine Schuld, die nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen ist, auf 4 Prozent festgelegt, sofern nichts Anderes vereinbart ist.

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