Zinsinformationsverordnung

Die Zinsinformationsverordnung (ZIV) wurde erstmals am 26. Januar 2004 verkündet. Mit ihr wurde die EU-Richtlinie 2003/48/EG auf der Grundlage des Steueränderungsgesetzes von 2003 in das deutsche Recht eingebunden. Die ZIV gilt entsprechend für Zinserträge ab dem 01. Januar 2005.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Mit dieser Verordnung sollen die grenzüberschreitenden Zinszahlungen im Gebiet der Europäischen Union (EU) geregelt und sichergestellt werden. Demnach sind alle Zahlstellen eines Mitgliedstaates verpflichtet, gezahlte Zinsen an eine zuständige Behörde in ihrem Land zu melden, welche diese Meldung wiederum an eine Behörde im Land, indem der Empfänger der Zinszahlungen sitzt, weiterleitet. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dafür zuständig. Dieses Amt gibt die Informationen dann an die Landesfinanzverwaltungsstellen weiter, welche in im deutschen Raum durch die Finanzämter verkörpert werden.

Die erste Meldung erfolgte im Mai 2006 für den Zeitraum vom 01. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 und muss jährlich bis spätestens 31. Mai für den vorangegangenen Zeitraum erbracht werden.

Zu den Zinserträgen, die gemeldet werden müssen, gehören:
- Zinsen in Zusammenhang jeglicher Forderung
- Zinsen bei Abtretungen
- Zinsen bei Rückzahlungen
- Zinsen bei Einlösungen von Forderungen

Die folgenden Daten hat die Zahlstelle dabei weiterzuleiten:
1. Identität und Wohnsitz des Kapitalanlegers
2. Name und Anschrift der Zahlstelle
3. Kontonummer des Kapitalanlegers oder Kennzeichen der Forderung, aus der die Zinsen stammen
4. Gesamtbetrag der Zinsen und ähnlichen Erträge

Diese Form des Informationsaustausches erfolgt immer zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in einem automatisch ablaufenden Verfahren. Mit bestimmten abhängigen Gebieten sowie gewissen Drittländern wurden eigene Abkommen geschlossen, die ebenfalls einen entsprechenden Austausch an Informationen über Finanzaktionen vorsehen. Die eindeutige Identifikation der wirtschaftlichen Eigentümer von Zinseinkünften soll über ein neu entwickeltes Personalkennzeichnungssystem erfolgen.

 
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