<section class="site-section section-content"> <div class="row"> <div class="col-md-8 blog-content"> </div> <div class="col-md-4 sidebar"> </div> </div> </section>

Zinsberechnungsmethode

Eine Zinsberechnungsmethode (auch: Zinsmethode oder Zinsusance) ist das finanzmathematische Verfahren zur Berechnung von Zinsen für ausgeliehenes Geld. Sie basiert auf den klassischen Zinsformeln der Zins- und Zinseszinsberechnung.

Grundsätzlich gibt es zwar neun verschiedene Zinsberechnungsmethoden, die weltweit anerkannt sind. Allerdings werden von denen nur fünf Verfahren in der Praxis bei der Zinsberechnung eingesetzt. Differenziert werden sie vor Allem hinsichtlich der Berechnung der Anzahl der Tage (Zinstage) sowie der Tage des Basisjahres.

Die geläufigsten Zinsberechnungsmethoden sind:

1. Deutsche kaufmännische Zinsberechnungsmethode 30/360
Hier wird angenommen, dass jeder Monat 30 Zinstage hat und das Basisjahr mit 360 Zinstagen angesetzt ist. Zudem ist gesagt, dass bei einem Geschäft, das am 31. Eines Monats endet oder beginnt, dieser Monat mit der tatsächlichen Anzahl seiner Tage berücksichtigt wird. Beim Februar gilt außerdem Folgendes:

- beginnt oder endet das Geschäft am 28. (bzw. im Schaltjahr am 29.) Februar, so werden die Zinsen auch nur ab bzw. bis zu diesem Tag gerechnet (kalendergenau)

- geht der Februar als voller Monat in die Zinsberechnung ein (z.B. Beginn im Januar und Ende am 31. Dezember), so gelten auch hier 30 Zinstage für den Februar

Für die Ermittlung der Tage gilt Folgendes (teilweise auch umgekehrt angewandt):

- Berechnung auf Grundlage der Valutadaten (Wertstellungstage)
- Valutatag des Verzinsungsbeginns bleibt unberücksichtigt
- Valutatag des Verzinsungsendes wird mit eingerechnet

2. Eurozinsmethode bzw. Französische Zinsmethode act/360
Die Zinstage werden kalendergenau ermittelt und das Basisjahr mit pauschal 360 Zinstagen veranschlagt. Demnach können die Monate Zinstage von 30 und 31 Tagen sowie der Februar Zinstage von 28 und 29 (Schaltjahr) haben.

3. Englische Zinsberechnungsmethode act/365
Die Zinstage werden kalendergenau angelegt, d.h. sie können je nach Monat mit 30 (z.B. Juni), 31 (z.B. Juli), 28 oder 29 (Februar) veranschlagt werden. Das Basisjahr wird generell – unabhängig vom Schaltjahr - mit 365 Tagen angesetzt.

4. Taggenaue Zinsberechnungsmethode act/act
Sowohl die Zinstage als auch das Basisjahr werden kalendergenau ermittelt.

Zinstage: 30 (z.B. Juni), 31 (z.B. Juli), 28 und 29 (Februar)
Basisjahr: 365 und 366 (Schaltjahr)

5. 30E/360
Die Methode ähnelt der deutschen kaufmännischen Zinsberechnungsmethode. Einziger Unterschied:

Endet ein Geschäft am 31. eines Monats, so geht dieser Monat trotzdem nur mit 30 Zinstagen in die Berechnung ein.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.