Zillmerung

Die Zillmerung (auch Zillmer-Verfahren, Zillmerungs-Verfahren oder gezillmertes Nettobeitrags-Verfahren) ist eine versicherungsmathematische Formel zur Berechnung der Deckungsrückstellung vor Allem bei traditionellen Lebens- und Krankenversicherungen. Sie ist benannt nach dem Mathematiker August Zillmer. Eine Anwendung bei nicht traditionell gestalteten Versicherungsverträgen ist dabei nicht zulässig bzw. möglich.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Durch die Zillmerung werden die Abschluss- und Vertriebskosten eines Versicherungsvertrages auf die ersten Jahre der Beitragszahlung umgelegt. Dabei bucht die Versicherungsgesellschaft die anfallenden Kosten vom „Konto“ der Versicherung und lässt den dadurch entstehenden Sollsaldo durch die Beitragszahlungen des Kunden wieder ausgleichen. Das führt wiederum dazu, dass bei den gezillmerten Versicherungsverträgen in den Anfangsjahren eher geringe Rückkaufswerte vereinbart werden.

Rechtliche Grundlage bildet unter Anderem die Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung, DeckRV). Hier ist gesagt, dass die Abschlusskosten bis zur Höhe des Zillmersatzes ab Versicherungsbeginn aus den höchstmöglichen Prämienanteilen gedeckt werden, sofern diese nicht für Leistungen im Versicherungsfall oder zur Deckung von Kosten der Versicherungsgesellschaft dienen. Der maximale Zillmersatz ist dabei auf 4 Prozent der Summe aller Prämien festgesetzt.

Bei der Zillmerung werden also im Gegensatz zum Bruttobeitrags-Verfahren die laufenden Aufwendungen und Beitragszuschläge nicht mit berücksichtigt. Als Basis für diese Methode galt das historisch verwendete Nettobeitrags-Verfahren der Versicherungsunternehmen.

 
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