Zerobond

Zero Bonds werden auch Nullkupon-Anleihen genannt und sie sind eine spezielle Form von Anleihen, die ohne Zinsscheine ausgestattet sind, d.h. hier findet keine laufende Zinszahlung statt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei Zero Bonds ergibt sich der Zinsertrag aus der Differenz zwischen dem Rückzahlungskurs der Anleihe und dem Kaufpreis und der Anleger erhält bei Fälligkeit eine Einmalzahlung bestehend aus dem Anlagebetrag und den Zinsen. Sollte diese Rückzahlung durch Verkauf seitens des Anlegers erfolgen, so nennt man der Ertrag Verkaufserlös und bei Fälligkeit, d.h. ohne Eingreifen des Anlegers, wird er Tilgungserlös genannt.

Zinsertrag = Rückzahlungskurs – Kaufpreis

Zero Bonds können sowohl in Form von sogenannten Kapitalzuwachsanleihen oder als Abzinsungstyp vorkommen.

Kapitalzuwachsanleihen
Bei dieser Variante erfolgt die Ausgabe der Anleihe zum Nennwert, d.h. zu 100 % (= zu pari) und bei Fälligkeit erhält der Anleger den Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen und Zinseszinsen ausgezahlt. Das Kapital wächst also mit der Laufzeit und die Zinsen werden angesammelt und mit verzinst.

Kauf: zum Nennwert
Rückzahlung: Nennwert + Zinsen + Zinseszinsen

Abzinsungstyp
Bei abgezinsten Zero Bonds wird die Anleihe mit einem relativ hohem Abschlag (Disagio) ausgegeben. Dieses Disagio stellt die Zinsen und Zinseszinsen für die gesamte Laufzeit dar. Die Emission erfolgt also unter dem Nennwert, d.h. unter 100 % (= unter pari), und wird Kapitalwert genannt. Bei der Rückzahlung bekommt der Anleger die Anleihe dann zum Nennwert, d.h. zu 100 % (=zu pari) zurück.

Kauf: Nennwert – (Zinsen + Zinseszinsen)
Rückzahlung: zum Nennwert

Steuerlich muss ein Anleger von Zero Bonds darauf achten, dass der Ertrag erst in der Zukunft, d.h. bei Fälligkeit bzw. Verkauf der Anleihe, anfällt. Erst in diesem Jahr wird er als steuerlicher Zinsertrag gewertet und ist zu versteuern. Als Anleger sollte man also seinen Freistellungsauftrag dementsprechend gestalten bzw. sich rechtzeitig um eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kümmern. Diese spätere Besteuerung bringt allerdings auch den Vorteil, dass während der Laufzeit mehr Platz für andere Zinserträge bleibt, die bis zur Fälligkeit des Zero Bonds vereinnahmt werden können, sofern der Freistellungsauftrag noch ausreicht.

Für den Emittenten von Zero Bonds haben diese den Vorteil, dass Liquidität erst bei Fälligkeit der Anlage bzw. bei Verkauf gebraucht wird. Bis dahin steht ihm das Kapital für andere Investitionen zur Verfügung.

Allerdings sind Zero Bonds mit einem erhöhten Kursrisiko ausgestattet, da keine laufenden Zinszahlungen erfolgen. Dadurch erleidet diese Anlageform höhere Kursschwankungen bei einem veränderten Kapitalmarktzinsniveau und es kann große Kursverluste geben. Dieses Risiko muss vor allem bei Zero Bonds mit einer längeren Restlaufzeit beachtet werden.

 
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