Zentralverwahrer

Zentralverwahrer sind Wertpapiersammelbanken (teilweise auch Kassenverein genannt) im Sinne des Depotgesetzes (DepotG). Darunter versteht man „(…) Kreditinstitute, die von der nach Landesrecht zuständigen Stelle des Landes, in dessen Gebiet das Kreditinstitut seinen Sitz hat, als solche anerkannt sind.“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wertpapiersammelbanken sind für die Verwahrung und Übertragung von vertretbaren Wertpapieren sowohl in Form von effektiven Stücken (heute kaum noch üblich) als auch in Form von Bucheinträgen zuständig. Bei dieser Verwahrart handelt es sich um die Sammelverwahrung (auch Girosammelverwahrung genannt). Weitere Aufgaben, die Zentralverwahrer wahrnehmen, sind unter Anderem:

Abwicklung des Effektengiroverkehrs (auch grenzüberschreitend)
= Übertragung des Miteigentums eines Anlegers am Sammelbestand durch Umbuchung

Gegenwertverrechnung
= Geldausgleich übernehmen

Beispielsweise ist die Clearstream International S.A., die im Jahre 2000 durch die Fusion der Deutsche Börse Clearing AG (früher Deutscher Kassenverein AG) und Cedel International entstand, als Zentralverwahrer für die internationalen Kapitalmärkte zuständig.

 
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