Zentralbank, nationale (NZB)

Eine nationale Zentralbank (NZB) ist die Notenbank eines Staates. Im Rahmen der Europäischen Union (EU) handelt es sich also um alle einzelstaatlichen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die als geldpolitische Entscheidungsinstanz einer Volkswirtschaft auftreten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank bilden die nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie sind in den einzelnen Ländern fester Bestandteil des Bankensystems und steuern über den Einsatz geldpolitischer Instrumente die Bankenliquidität und Geldschöpfung. Dadurch verfolgen sie stets die Ziele der Geldpolitik und fokussieren die …

… Geldwertstabilität und
… Aufrechterhaltung eines geordneten Geldwesens


im Land an. Zu den grundsätzlichen Aufgaben einer nationalen Zentralbank gehören dabei unter Anderem:

• Beschlüsse des EZB-Rates technisch umsetzen und durchführen
• den inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr abwickeln
• nationale Währungsreserven verwalten
• Zentralbankbilanz aufstellen
• Nationale Zahlungsbilanz erstellen

Hinsichtlich ihrer Aktivitäten sind die nationalen Zentralbanken weitgehend unabhängig (Unabhängigkeit der Zentralbanken). Regelungen hierzu sind im Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) festgesetzt. Grundsätzlich verfügen die Banken über ein sehr hohes Maß an Entscheidungsfreiheit, die von Land zu Land allerdings variieren kann. Hinsichtlich der Dimension der Unabhängigkeit kann man somit 4 Kategorien differenzieren:

1. Funktionale Unabhängigkeit
= Entscheidungsfreiheit bei Wahl der Methoden und Strategien zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages

2. Institutionelle Unabhängigkeit
= in der Ausübung der Befugnisse frei von Weisungen anderer öffentlicher Stellen (z.B. Regierung)

3. Finanzielle Unabhängigkeit
= Entscheidungsfreiheit über die Verwendung der finanziellen Mittel im Rahmen der gesetzlichen Verwendungsmöglichkeiten

4. Personelle Unabhängigkeit
= unabhängiges Auswahlverfahren und Freiheit in der Amtsausübung der Personen, die die Leitungsorgane einer Zentralbank besetzen

Beispiele:
Dänemark – Danmarks Nationalbank
Deutschland – Deutsche Bundesbank
Frankreich – Banque de France
Niederlande – De Nederlandsche Bank
Vereinigtes Königreich – Bank of England

 
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