Zeichnungsfrist

Als Zeichnungsfrist bezeichnet man die vom Emittenten von Wertpapieren (ausgebendes Unternehmen) festgelegte Zeitspanne vor einem Börsengang, in der Interessenten üblicherweise zu einem festgesetzten Preis/ Kurs Papiere zeichnen können, d.h. sich zum Kauf bereit erklären.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Innerhalb der Frist können Kaufinteressenten also angeben, wie viel Wertpapiere sie erwerben möchten oder zu welchem Preis (sofern keiner festgelegt ist) sie eine entsprechende Anzahl an Werten erhalten wollen. Mit Ablauf der Frist können auch keine Gebote mehr abgegeben werden. Dann bleibt nur das Abwarten auf den Börsengang, bei dem der Kurs allerdings üblicherweise höher ist, als in der Zeichnungsfrist.

 
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