Zeichenunterschrift

Unter einer Zeichenunterschrift, zivilrechtlich auch schlicht Handzeichen genannt, versteht man eine Signatur (Unterzeichnung), die nicht mit der Namensunterschrift, sondern mit einem Zeichen als Ersatz für die Unterschrift erfolgt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss eine solche Zeichenunterschrift von einem Notar beglaubigt werden. Sie kann auch verschiedenen Zeichen bestehen:

- arabische Zeichen
- hebräische Schriften
- ostasiatische Symbole
- Kreuze
- Initialen
etc.

Am bekanntesten sind sicherlich die drei Kreuze XXX. Angewandt wird die Zeichenunterschrift als Methode der Willensbeurkundung vor Allem durch Analphabeten.

 
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