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Zeichenunterschrift

Unter einer Zeichenunterschrift, zivilrechtlich auch schlicht Handzeichen genannt, versteht man eine Signatur (Unterzeichnung), die nicht mit der Namensunterschrift, sondern mit einem Zeichen als Ersatz für die Unterschrift erfolgt.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss eine solche Zeichenunterschrift von einem Notar beglaubigt werden. Sie kann auch verschiedenen Zeichen bestehen:

- arabische Zeichen
- hebräische Schriften
- ostasiatische Symbole
- Kreuze
- Initialen
etc.

Am bekanntesten sind sicherlich die drei Kreuze XXX. Angewandt wird die Zeichenunterschrift als Methode der Willensbeurkundung vor Allem durch Analphabeten.

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