Zehnt

Mit dem Begriff „Zehnt“ definiert man eine steuerähnliche Abgabe auf die Reallast eines Grundstückes durch einen Nichtbesitzer (Zehntholden, Zehntpflichtiger) an den Besitzer (Zehntberechtigter, Zehntherrn), d.h. beispielsweise aus der Ernte muss ein Teil abgegeben werden. Weitere Synonyme sind Zehnter, der Zehnte, Zehent, Zehende, Decem, Zehntgeld.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Gezahlt wurde der Zehnt üblicherweise an eine geistliche (= geistlicher Zehnt) oder weltliche (= weltlicher Zehnt) Person bzw. Einrichtung.

Geistliche
- Kirchenstiftungen
- Pfarrei
- geistliche Corporation
etc.

Weltliche
- Könige
- Grundherren
etc.

Die Abgabe erfolgte in der Regel in Naturalien aus der Nutzung des Landes. Beispielsweise wurde ein Teil der geernteten Kartoffeln abgegeben oder Ähnliches. Einige Zehntarten, die man differenzieren kann, sind die folgenden:

1. Realzehnt

1.1 Frucht- oder Feldzehnt
= auf Früchte des Grundstückes berechnet

a) großer Fruchtzehnt
- Getreidezehnt
- Halmzehnt
- Heuzehnt
- Weinzehnt

b) kleiner Fruchtzehnt (auch Krautzehnt)
= auf Gemüsearten und Wurzelgewächse (Kartoffeln, Rüben, Klee, Kohl etc.)

1.2 Dorf- oder Hauszehnt
= auf das durch Benützung der Grundstücke gehaltene Vieh
-> auch Blut-, Vieh-, Fleisch-, Schmalz- oder Schmalzehnt genannt

Beispiele:
o Immen- oder Bienenzehnt
o Ferken- oder Klauenzehnt (junge Schweine)
o Rauchzehnt (behaarte Zuchttiere)

a) großer Dorfzehnt
= auf alle übrigen Tierarten, die nicht in den kleinen Dorfzehnt fallen

b) kleiner Dorfzehnt
= auf Federvieh

2. Personalzehnt
= auf den Gewinn aus Warenhandel
-> wurde üblicherweise in Geld entrichtet (Geldzehnt)

 
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