Zahlungsunfähigkeit

Eine Zahlungsunfähigkeit (auch Illiquidität, Bankrott oder Insolvenz genannt) liegt laut Insolvenzordnung (InsO) dann vor, wenn ein Schuldner (z.B. Privatperson, Unternehmen, Staat etc.) auf Grund fehlender Zahlungsmittel nicht mehr in der Lage ist, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Gläubiger(n) nachzukommen und diese zu erfüllen. Die Zahlungen werden also eingestellt und die Umstände erlauben keine weiteren Zahlungsflüsse.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Unterschieden werden bei der Zahlungsunfähigkeit die vorübergehende und die andauernde Illiquidität.

1. Vorübergehende Illiquidität
Bei dieser Variante mangelt es dem Schuldner nur für kurze Zeit an liquiden Zahlungsmitteln, wodurch fällige Forderungen vorerst nicht beglichen werden können. In naher Zukunft ist ein Zahlungsausgleich aber zu erwarten. Man spricht hier auch von einer Zahlungsstockung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu ein Urteil erlassen, in dem für das Aufbringen der benötigten Zahlungsmittel etwa 3 Wochen angesetzt werden.

Ein Grund für eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit kann ein verzögerter Geldeingang sein. Aber auch beispielsweise unvorhergesehene größere Ausgaben könnten zu einem kurzfristigen Liquiditätsengpass führen.

2. Andauernde Illiquidität
Dabei kann der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Gläubiger(n) dauerhaft nicht mehr nachkommen. Sie ist folglich gleichzustellen mit der Insolvenz einer natürlichen oder juristischen Person. Wichtig ist, dass die Zahlungsunfähigkeit aus dem Umfeld des Schuldners erkennbar ist, d.h. eine bloße Nichtzahlung reicht nicht aus.

 
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