Zahlungssperre

Zahlungssperre meint grundsätzlich die Sperrung der Zahlungsanweisung eines abhanden gekommenen Inhaberpapieres im Rahmen eines Aufgebotsverfahrens mit Kraftloserklärung. Gesetzliche Regelungen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO).

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Generell ist damit also gemeint, dass ein Gericht gegenüber dem Aussteller des auf einen Inhaber lautenden Papieres und gegenüber allen möglichen Zahlstellen das Verbot erlässt, an den Inhaber des Papiers eine Leistung zu bewirken. Zudem ist auch die Ausgabe von Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheinen oder eines Erneuerungsscheins untersagt. Von diesem Verbot nicht betroffen ist allerdings die Einlösung von bereits ausgegebenen Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheinen.

Die Zahlungssperre ist genau wie das Aufgebot öffentlich bekannt zu geben.

 
  • WhatsApp