Zahlungsmitteläquivalente

Der Begriff „Zahlungsmitteläquivalente“ ist in den International Accounting Standards 7 (IAS 7) im Rahmen der International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert und spielt daher bei der Kapitalflussrechnung (Cash Flow) eine bedeutende Rolle.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach meint es „(…) kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.“

Ziel der Haltung solcher Äquivalente (Gleichgewichte) ist die Gewährleistung, kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Folglich werden sie nicht für Investitionen oder andere Zwecke um Unternehmen gehalten. Die bedeutenden Voraussetzungen einer Finanzinvestition, als Zahlungsmitteläquivalent eingestuft zu werden, sind:

- leichte und schnelle Umwandlung in einen bestimmten Zahlungsmittelbetrag
- darf keinen drastischen Wertschwankungsrisiken unterliegen


Konkret bedeutet das, dass eine solche Investition nur dann dazu gezählt wird, wenn diese eine Restlaufzeit von maximal 3 Monaten besitzt (ab Erwerbszeitpunkt).

 
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