Diese Anleihe hat einen langen geschichtlichen Hintergrund, der schon im Jahre 1930 beginnt. Benannt wurde die Anleihe nach dem 1874 geborenen und 1962 verstorbenen US-amerikanischen Finanzfachmann Owen D. Young.
Der damalige Reichskanzler Adolf Hitler widerrief umgehend die Bedienung dieser Young-Anleihe. Erst ungefähr 20 Jahre später, nämlich im Jahre 1953, wurden die Ansprüche von der Bundesrepublik Deutschland geregelt.
Young-Anleihe
Bei der Young-Anleihe handelt es sich um eine Anleihe aus dem Deutschen Reich. Der Kupon betrug damals 5,5 Prozent, die Gesamtsumme der Anleihe belief sich auf fast 1,5 Milliarden Goldmark.
Definition weiterlesen