Wohnungsmiete

Als Wohnungsmiete bezeichnet man eine im Mietvertrag festgelegte entgeltliche Leistung an einen Vermieter für die dauerhafte Überlassung von Wohnraum (= Mietsache) zur eigenen Nutzung. Gezahlt wird sie zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag der einzelnen Zeitabschnitte und die Höhe ist zwischen dem Mieter und Vermieter frei vereinbar.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei der Festsetzung der Miethöhe spielen verschiedene Indikatoren eine Rolle. Dazu gehören unter Anderem die folgenden:

Standort
•    Erschließung
•    Verkehrsanbindung
•    Berufliche Aussichten
•    Mietspiegel
etc.

Lage
•    Emissionsbelastungen
•    Gemeinschaftseinrichtungen
•    Soziales Umfeld
•    Sicherheit
•    städtebauliches Umfeld
etc.

Objekt
•    Ausstattung
•    (Grund)Schnitt
•    Größe
•    Beschaffenheit
etc.

Sollte die Wohnung erhebliche Mängel aufweisen, die beispielsweise das Bewohnen unzumutbar werden lassen, so hat der Mieter nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Recht, die Mietzahlungen zu mindern und gegebenenfalls sogar auf Null zu setzen. 

 
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