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Wohnraum, selbstgenutzter

Mit selbstgenutztem Wohnraum ist die eigene Nutzung von Wohneigentum gemeint, d.h. die Eigentümer von Wohnraum (z.B. Immobilie, Eigentumswohnung etc.) bewohnen die Wohnräume eigenständig und habe diese weder vermietet noch gebrauchen sie die Räume für gewerbliche Zwecke (z.B. Büros etc.).

Bezogen auf die Berechnung des Verbraucherpreisindex‘ einer Volkswirtschaft wird häufig verlangt, die Kosten für selbstgenutzte Wohnräume einzubeziehen, da die Ausgaben für die Wohnungsmiete ebenfalls berücksichtigt werden. Allerdings gibt es in dieser Hinsicht viele Diskussionen, die eine Einbeziehung bisher nicht ermöglichten.

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