Wohngeld

Unter dem Begriff „Wohngeld“ versteht man einen finanziellen Zuschuss vom Staat zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens, der nur auf schriftlichen Antrag bei der entsprechenden Wohngeldstelle gewährt wird. Gezahlt wird dieser Zuschuss in Form von einem Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für einen Wohnraum.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die gesetzlichen Grundlagen für das Wohngeld sind das Wohngeldgesetz (WoGG) und das Sozialgesetzbuch II (SGB II). Demnach dürfen die folgenden Personen oder Personengruppen Wohngeld beantragen:

Mietzuschuss
-> Mieter von Wohnraum
-> Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis, insbesondere der Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
-> Bewohner von Wohnraum im eigenen Haus
-> Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes, soweit er nicht nur vorübergehend aufgenommen wird

Lastenzuschuss
-> Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
-> Eigentümer einer Eigentumswohnung
-> Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts für den eigengenutzten Wohnraum
-> derjenige, der Anspruch auf Übereignung des Gebäudes als Eigenheim, Kleinsiedlung oder landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle hat
-> derjenige, der Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Wohnungseigentums hat
-> derjenige, der Anspruch auf Bestellung oder Übertragung eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts hat

Die Höhe des Wohngeldes hängt grundsätzlich von der Anzahl der Familienangehörigen, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der Miete bzw. der Belastungen ab. Sämtliche Angaben müssen belegt werden. Gezahlt wird in der Regel für 12 Monate und danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Bei Schülern und Studenten gibt es eine Sonderregelung: Nur, wenn diesen Personen dem Grunde nach kein BAföG zusteht, können sie Wohngeld erhalten. Hier wird allerdings die Höhe des Einkommens der Eltern in Betracht gezogen.

Novellierungen und Zahl der Bezieher von Wohngeld

Die Gesetzeslage bezüglich des Wohngelds wurde und anderem 2009, 2011 und 2013 verändert. Eine zwischenzeitlich eingeführte Heizkostenpauschale wurde wieder abgeschafft. Zudem wurden Maßnahmen zum Schutz vor dem Missbrauch von Sozialleistungen sowie ein sogenanntes Bildungspaket, das besonders Kinder zur Gute kommen soll, eingeführt. In Deutschland beziehen momentan etwa zwei Prozent aller Haushalte und damit knapp weniger als eine Million Einwohner Wohngeld. Die Zahl war in den letzten Jahren rückläufig.

 
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