Winkelmakler

Unter einem Winkelmakler versteht man einen nicht zugelassenen Börsenhändler, der vor Allem an sogenannten Offshore-Finanzplätzen tätig ist, d.h. an Finanzplätzen, die außerhalb der normalen und üblichen Rechtsnorm liegen. Sie werden teilweise auch freie Börsenhändler oder Außenseiter bezeichnet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich bedürfen Personen, die für ein zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenes Unternehmen an der Börse handeln wollen (Börsenhändler), der Zulassung durch die jeweilige Geschäftsführung der Börse gemäß Börsengesetz (BörsG). Wickelmakler verfügen nicht über eine solche Zulassung. Sie sind aus freien Stücken tätig und setzen sich unter Anderem per E-Mail oder auch Telefon mit den Vertragspartnern in Verbindung.

Die Gefahr beim Handel über Wickelmakler besteht vor Allem darin, dass auch gefälschte Wertpapiere jeglicher Art gehandelt werden und so enorme Kapitalverluste entstehen können. Zudem sind in diesem Bereich oft auch Insidergeschäft oder Marktmanipulationen an der Tagesordnung.

 
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