Wertpapierzuteilungsinformation

Mit dem Begriff „Wertpapierzuteilungsinformation“ (auch Wertpapierzuteilungs-Information geschrieben) meint man die durch die Aufsichtsbehörde gestellte Pflicht für Emittenten (ausgebende Unternehmen), bei einer Zeichnung und Zuweisung von Wertpapiere, die anteilmäßig erfolgt, über die entsprechenden Rahmenbedingungen der Zuteilung zu informieren.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Emittenten sind also verpflichtet, den Anlegern beispielsweise das gültige Zuteilungsverfahren (amerikanisches oder holländisches) sowie die Bedingungen bei einer Überzeichnung mittzuteilen. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Pflicht ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Sie erlässt in diesem Zusammenhang geltende Richtlienen und Verordnungen.

 
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